Ein gesetzlicher Betreuer mit entsprechender Verfügungsgewalt (kommt eben drauf an, in wie weit u für welche Handlungen er die Vollmacht hat) darf das unter Umständen.
Leider ist es aber so, dass es solche und solche Betreuer gibt. Theoretisch darf nämlich jeder als Betreuer tätig werden, der sich in den Augen des Betreuungsgericht dafür eignet. Theoretisch also such die Hausfrau ohne Berufsausbildung, die aber 3 Kinder erzogen hat u in den Augen des Betreuungsgericht somit die geeignete soziale Kompetenz aufweist.
Von daher würde ich schon mal direkt bei der zuständigen Stelle nachhaken...