Balkonkraftwerk?
Wie groß darf mein Balkonkraftwerk sein? (Nur eigenverbrauch)
Muss ich das anmelden?
3 Antworten
Der Vermieter muss von der Installation (vorab!) in Kenntnis gesetzt werden, darf diese aber nicht mehr einfach verbieten. Achtung: Das Balkongeländer ist im Gegensatz zum Balkon selbst nicht mitvermietet.
Eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht.
Der Netzbetreiber muss nur informiert werden, falls noch ein Ferraris-Zähler (Drehscheibe) montiert sein sollte.
Die Ausgangsleistung aller installierten Wechselrichter darf 800 Watt nicht übersteigen.
Okay, richtig ist, dass man bis zu 2000Wp Solarpanel benutzen darf. Der Regler (Wechselrichter) muss aber auf eine Abgabeleistung von 800W begrenzt werden und darf wegen einer gültigen Sondergenehmigung in eine normale Haushaltsdose eingesteckt werden. Dann muss aber noch in dem Stromkreis der Steckdose der Leitungsquerschnitt überprüft werden und der Sicherungsautomat dieses Stromkreises muss von 16A auf 13A geändert werden.
Hii,
ein Balkonkraftwerk darf hier höchstens 600 Watt 'Einspeiseleistung' haben. Du musst es bei deinem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister melden. Eine spezielle Steckdose (z. B. Wieland) solltest du auch besitzen, aber das ist nicht zwingend notwendig, da das nur empfohlen wird. Und falls dein Stromzähler rückwärts läuft, musst du ihn ersetzen.
Liebe Grüße
TheDragonflight 😊
800 Watt !! Und beim Netzbetreiber musst Du es auch nicht mehr anmelden.
Okay, aber eine Mitteilung oder Absprache hat ja dennoch zu erfolgen.
Und beim Vermieter muss man sich ggf. melden! Ob der nur in Kenntnis gesetzt werden oder zustimmen muss, bin ich gerade aber unsicher.