Stromanbieter Balkonkraftwerk?
Hallo bei umfang der stromlieferung:
Das bedeutet doch, dass man kein Balkonkraftwerk betrieben darf oder wie muss ich das verstehen?
3 Antworten
Also, ich kann da keinerlei Passus erkennen, der auch nur irgendwie ein BKW betrifft oder es anspricht.
Es werden Zähler angesprochen, die der Versorger nicht versorgen möchte. D.h., er will z.B. keinen Wärespeicher-Strom liefern, oder Grundgebühren für intelligente Messeinrichtungen (incl. Datentransfer übers Internet (!) ) übernehmen.
Solche Zähler benötigt man defionitiv nicht für den Betrieb eines BKW. Die maximale Leistung eines BKW wurde festgelegt, es sollte ein elektronischer Zähler eingesetzt werden, der *nicht* rückwärts läuft, wenn mehr Strom vom BKW kommt als geleifert wird. EIn Zweirichtungszähler macht für ein BKW keinen Sinn, da die zu erwartende EInspeisung gering ist, die Grundlast eines Hauses oder einer WOhnung ist meist höher als die gelieferte Strommenge des BKW.
Es muss bei Einsatz eines Balkonkraftwerks mittelfristig ein elektronischer Zähler eingesetzt werden oder zumindest einer mit einer Rücklaufsperre.
Es darf jedoch auch vorübergehend bei einem (rückwärtsdrehenden) Ferraris-Zähler bleiben, jedoch muss dann der Messstellenbetreiber sofort über die Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt werden, damit er den Zähler zeitnah austauschen kann.
Nein!
Der durch das Balkonkraftwerk produzierte Anteil muss natürlich lediglich nicht vom Anbieter geliefert werden.
Das sehe ich genau so. Was er selbst erzeugt, muss nicht geliefert werden.
Gesetzliche Lage: Stromanbieter kann ein Balkonkraftwerk nicht verbieten.