Autofahren im Ausland mit begleitetem Führerschein: Möglich mit 18j?

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Der Führerschein für das BF17 ist glaube nur die Prüfbescheinigung (also der Rosa Zettel) auf dem draufsteht, was du fahren darfst.

Dieser gilt soweit ich das in Erinnerung hab nur in Deutschland. Mir wurde (durch die Wohnortnähe zu Polen) vom Prüfer nämlich gesagt: „Aber nicht nach Polen fahren, da gilt der nicht. Da müssen Sie auf die Karte warten.“

Das steht da aber soweit ich weiß auch auf dem Zettel im „Kleingedruckten“. Wenn du schon einen Kartenführerschein haben solltest, gilt zum Zeitpunit des Urlaubs das, was auf der Rückseite vermerkt ist. Fehlt der Anhängerschein, also z.B. BE darfst du auch kein Gespann führen was in diese Kategorie fällt.

Prüfbescheinigungen in Papierform sind i.d.R. rein national und werden im Ausland nicht anerkannt. Von dieser Regel gibt es nur einzelne Ausnahmen, z.B. wird BF17 in Österreich anerkannt.

Also ja, fürs Ausland brauchst du den EU-Kartenführerschein.

Und selbstverständlich darfst du auch nur in den Fahrzeugklassen fahren, für welche du laut Kartenführerschein auch eine Fahrerlaubnis hast. Das steht ja auf der Rückseite drauf.

Meinen Führerschein habe ich schon seit ein paar Monaten aber noch nicht mein Anhängerführerschein. Somit bekomme ich doch zu meinem 18 noch nicht direkt meine Karte oder?

Ich verstehe nicht so recht, was du meinst..

Wenn du 18 bist, kannst du deinen Kartenführerschein beim Amt abholen. Da sind dann die Fahrerlaubnisklassen drauf, deren Prüfungen du bis dahin bestanden hast.

Wenn du später dann noch BE machst, bekommst du dann einen neuen Kartenführerschein.