Wenn der Fehlerspeicher auf die Drosselklappe führt, ist Wichtig zu wissen warum. Wird sie angesteuert, liefert die Drosselklappe plausible Werte ihres Zustandes an das STG? Wenn er nach kurzem laufen läuft, wäre mein Tipp erstmal dass die scheinbar funktioniert (zumindest das Stellglied selbst, kann man aber mit nem Stellgliedtest via Tester prüfen).

Ich schätze mal auf ein Problem mit einer Zuleitung, ggf. Spannung oder Signal, Marderbiss, Wasser im Stecker etc. Wenn das Auto nach kurzem Versuchen irgendwann läuft und normal fährt stellt die Drosselklappe, denn sonst wäre keine Leistung da und er würde ausgehen.

Vielleicht im kalten Zustand falsche Werte, er spritzt zu viel oder zu wenig Kraftstoff ein, daraufhin hat er Zündaussetzer und er stirbt ab, da kein Zündfähiges Gemisch vorhanden ist..

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Du kannst weiterhin den Artikel reklamieren. In deinem Fall ist nur die generelle Rückgabefrist verstrichen.

Hier greift allerdings dein Gewährleistungsanspruch. Diesen hast du ab Kauf für 24 Monate. Wichtig hierbei ist, dass innerhalb der ersten 12 Monate davon ausgegangen wird, dass der Mangel beim Kauf bereits bestand. Das bedeutet, der Verkäufer muss dir nachweisen, dass es nicht so war. Da das in der Regel nicht geht, ist innerhalb der ersten 12 Monate die Chance beinahe bei 100% den ausgetauscht zu bekommen.

Nach 12 Monaten gilt jedoch die Beweislastumkehr. Dann musst du dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Das geht meist auch nicht :).

Den Anspruch machst du wie folgt geltend:

Kontaktiere via Amazon den Verkäufer des Monitors. Das geht über das Help Center von Amazon. Entweder war es ein Marketplace Händler oder Amazon selbst. Hierbei ist interessant, dass Amazon meist erstattet oder Ersatzliefert, Händler eher Instandsetzen wollen oder Ersatzliefern oder Erstatten.

Rechtlich hat der Verkäufer das Recht, 2x definitiv nachzubessern wenn möglich. Bleibt das erfolglos kannst du von der Wandlung des Vertrages Gebrauch machen. Dann geht der Artikel zurück und du erhältst dein Geld zurück.

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Der Führerschein für das BF17 ist glaube nur die Prüfbescheinigung (also der Rosa Zettel) auf dem draufsteht, was du fahren darfst.

Dieser gilt soweit ich das in Erinnerung hab nur in Deutschland. Mir wurde (durch die Wohnortnähe zu Polen) vom Prüfer nämlich gesagt: „Aber nicht nach Polen fahren, da gilt der nicht. Da müssen Sie auf die Karte warten.“

Das steht da aber soweit ich weiß auch auf dem Zettel im „Kleingedruckten“. Wenn du schon einen Kartenführerschein haben solltest, gilt zum Zeitpunit des Urlaubs das, was auf der Rückseite vermerkt ist. Fehlt der Anhängerschein, also z.B. BE darfst du auch kein Gespann führen was in diese Kategorie fällt.

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