Auf Rechnung steht ein anderer Name?

5 Antworten

Von Experte anTTraXX bestätigt

Ein Betriebsausgaben Abzug wäre möglich, wenn du nachweisen kannst das es für dein Betrieb war und du auch die Kosten getragen hast

aber ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen

Von Experte Stefan1248 bestätigt

Wenn du glaubhaft machen kannst das du die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hast, sind diese grundsätzlich abzugsfähig.

Lediglich bei einem evtl Vorsteuerabzug wäre dies an der falschen Adresse gescheitert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
NaturCBP 
Fragesteller
 02.08.2023, 12:16

Wenn man zeigen kann, dass die Uni diese Anschaffungen gefordert hat? Und man es mit einigen aus dem Kurs bestellt hat, damit man bei der Anschaffung sparen kann?

Und im schlimmsten Fall könnte ich ja ne Erklärung von dem Kumpel holen, der es dann bestätigt

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anTTraXX  02.08.2023, 12:22
@NaturCBP

Du musst ja irgendwie die Anschaffung bei deinen Kommilitonen bezahlt haben. Wenn du das belegen kannst, reicht dies idR aus.

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Hallo Natur,

selbstverständlich geht das.

Es geht um die Glaubhaftmachung. Wenn dir das Finanzamt das abnimmt - kein Problem.

Wenn sie es nicht glauben, dann musst du den Nachweis führen. Das wäre am einfachsten, wenn dein Name auf der Rechnung steht ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

NaturCBP 
Fragesteller
 02.08.2023, 12:18

Wie siehts aus, wenn mein Name nicht darauf steht, aber ich ne Bestätigung von dem Käufer bekomme, dass er es mir ohne Gewinn verkauft hat?

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Nein natürlich nicht.

anTTraXX  02.08.2023, 12:12

Natürlich

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Mmits  02.08.2023, 12:35
@anTTraXX

Beim Finanzamt kannst du nur geltend machen, was DU bezahlt hast.

wenn auf der Rechnung jemand anders steht, hat dieser offiziell bezahlt und nicht man selbst.

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anTTraXX  02.08.2023, 12:37
@Mmits

Aufwendungen so demjenigen anzurechnen, der sie wirtschaftlich getragen hat.

Es ist für die Berücksichtigung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten unerheblich auf wen die Rechnung läuft, wenn geeignet glaubhaft gemacht werden kann das wer die Aufwendungen tatsächlich wirtschaftlich getragen hat.

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Mmits  02.08.2023, 12:40
@anTTraXX

So und wie machst du das glaubhaft, wenn der Betrag dem Bekannten dann sicherlich ohne Rechnung/ Quittung oder sogar bar bezahlt wurde?

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anTTraXX  02.08.2023, 12:53
@Mmits

Das kommt immer auf den Einzelfall drauf an.

Aber zu deinem Beispiel:

Denn geben beide eine Erklärung ab und der Steuerpflichtige erklärt noch (mit Nachweisen) warum und wofür er diese Anschaffung benötigte. Ein Selbstständiger wird in so einem Fall immer eine Quittung oder einen Eigenbeleg anfertigen, da er diese ja für seine Buchhaltung braucht

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Mmits  02.08.2023, 13:14
@anTTraXX

So ist das ja kein Problem, solange es nachvollziehbar ist.

aber jemanden einfach bezahlen lassen ohne Nachweis, dass man der Person das bezahlt hat, ist eben nicht geltend zu machen.

eventuell hab ich mich nicht ganz verständlich ausgedrückt :)

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Die sind da leider sehr streng, also eher nicht.

anTTraXX  02.08.2023, 12:11

Was natürlich vollkommener Blödsinn ist.

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