Arbeitet jemand 2 Jobs, wie viel Steuer muss ich zahlen?

2 Antworten

Der zweite Job wird ersteinmal mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Den nettolohn kannst du dir mit einem der vielen brutto netto Rechner ganz leicht selbst ausrechnen. Sozialversicherungsbeiträge werden wie beim ersten Job auch einbehalten da es keine geringfügige Beschäftigung mehr ist und du auch noch nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest

Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer. Durch den zweit Job bist du dann auch verpflichtet eine Einkommensteuer Erklärung abzugeben. Bei der Veranlagung die dann durchgeführt wird, werden die Einkünfte aus beiden Jobs zusammen gerechnet. Nach abzug der Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Wird dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt und danach die Einkommensteuer festgesetzt. Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung angerechnet und dann die Differenz nachgezahlt/erstattet.

Unterm Strich kann man vereinfach sagen, daß die endgültige Steuer genau so hoch ist als würdest du im ersten Job 1200€ mehr verdienen

sherso 
Fragesteller
 28.10.2023, 11:55

Lohnt sich es dann noch?

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Stefan1248  28.10.2023, 12:00
@sherso

Kommt drauf an wie viel du dafür mehr arbeiten musst.

Mehr verdienen lohnt sich grundsätzlich immer. Eine Gehaltserhöhung von 1200€ im ersten Job würde man ja auch ohne zu zögern annehmen. Aber von den 1200 mehr brutto wird wohl nur rund 600 Euro netto übrig bleiben. Je nach Stundenlohn würde sich eine geringfügige Beschäftigung ggf mehr lohnen wenn man dann auch 500€ mehr hat aber eventuell weniger für arbeiten muss. Dass muss man im Einzelfall schauen

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Vorab:
  1. Komm bitte nicht mit Nettoverdiensten, damit kann man nichts rechnen
  2. Musst du höchstwahrscheinlich deinem Hauptarbeitegber mitteilen, dass du einen Nebenjob ausüben willst. Wenn dies deine Arbeitsleistung nicht gefährdet und keine Konkurenztätigkeit darstellt, muss er der Nebentätigkeit die Zustimmung geben, sofern
  3. das Arbeitszeitgesetz nicht berührt ist. Zwischen 2 Arbeitsschichten müssen mind. 11 Stunden Ruhezeit liegen. Die Gesamtarbeitszeit von 48 Wochenstunden darf regelmäßig nicht überschritten werden.
Zum Thema Steuern und Sozialversicherung:

Eine abhängige Nebentätigkeit, die kein pauschal versteuerter Minijob ist

  • wird in Steuerklasse VI mit den höchstmöglichen Abzügen versteuert
  • ist voll versicherungspflichtig in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • macht die Abgabe der Einkommensteuererklärung für dich verpflichtend

Die genauen Zahlen kann dir jeder Brutto-Netto-Rechner ausspucken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)