Arbeitet jemand 2 Jobs, wie viel Steuer muss ich zahlen?
Hi. Ich bin Koch, arbeite demnächst in einer Kaserne, da der Koch ins Rente geht. Arbeite von 5-13 Uhr, vollzeit 37,5std/Woche. Mein Verdienst liegt bei 2000Netto bei SK 1 und 0 Kinder. Nun möchte ich Teilzeit arbeiten für ein Altenheim. Nehmen wir an, ich kriege dort 1200€. Wie wird sowas geregelt? Wie viel Steuern zahle ich dann? Lohnt sich dann überhaupt noch 2 Jobs zu machen? Hab das Gefühl, je fleißiger man in Deutschland ist, desto bestrafter ist man. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht??
2 Antworten
Der zweite Job wird ersteinmal mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Den nettolohn kannst du dir mit einem der vielen brutto netto Rechner ganz leicht selbst ausrechnen. Sozialversicherungsbeiträge werden wie beim ersten Job auch einbehalten da es keine geringfügige Beschäftigung mehr ist und du auch noch nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitest
Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer. Durch den zweit Job bist du dann auch verpflichtet eine Einkommensteuer Erklärung abzugeben. Bei der Veranlagung die dann durchgeführt wird, werden die Einkünfte aus beiden Jobs zusammen gerechnet. Nach abzug der Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Wird dann das zu versteuernde Einkommen ermittelt und danach die Einkommensteuer festgesetzt. Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung angerechnet und dann die Differenz nachgezahlt/erstattet.
Unterm Strich kann man vereinfach sagen, daß die endgültige Steuer genau so hoch ist als würdest du im ersten Job 1200€ mehr verdienen
Kommt drauf an wie viel du dafür mehr arbeiten musst.
Mehr verdienen lohnt sich grundsätzlich immer. Eine Gehaltserhöhung von 1200€ im ersten Job würde man ja auch ohne zu zögern annehmen. Aber von den 1200 mehr brutto wird wohl nur rund 600 Euro netto übrig bleiben. Je nach Stundenlohn würde sich eine geringfügige Beschäftigung ggf mehr lohnen wenn man dann auch 500€ mehr hat aber eventuell weniger für arbeiten muss. Dass muss man im Einzelfall schauen
- Komm bitte nicht mit Nettoverdiensten, damit kann man nichts rechnen
- Musst du höchstwahrscheinlich deinem Hauptarbeitegber mitteilen, dass du einen Nebenjob ausüben willst. Wenn dies deine Arbeitsleistung nicht gefährdet und keine Konkurenztätigkeit darstellt, muss er der Nebentätigkeit die Zustimmung geben, sofern
- das Arbeitszeitgesetz nicht berührt ist. Zwischen 2 Arbeitsschichten müssen mind. 11 Stunden Ruhezeit liegen. Die Gesamtarbeitszeit von 48 Wochenstunden darf regelmäßig nicht überschritten werden.
Eine abhängige Nebentätigkeit, die kein pauschal versteuerter Minijob ist
- wird in Steuerklasse VI mit den höchstmöglichen Abzügen versteuert
- ist voll versicherungspflichtig in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- macht die Abgabe der Einkommensteuererklärung für dich verpflichtend
Die genauen Zahlen kann dir jeder Brutto-Netto-Rechner ausspucken.
Lohnt sich es dann noch?