Als Schüler bei Teilzeit-Arbeit steuern zahlen?
Hallo, Ich bin Schüler arbeite aber Nachmittags als Teilzeit, zahle ich dann steuern? Natürlich könnte ich den Arbeitgeber fragen aber hab neu angefangen und dachte des ist selbstverständlich zu wissen Weiß jemand das genau? Vielen dank schonmal
5 Antworten
Solltest du als geringfügiger Basis arbeiten sprich einen 450-. Job haben kannst du selbst entscheiden, ob du Steuern wie Rente etc bezahlen willst. Du kannst dich auch von den Steuern befreien sollte dies ein 450 Euro job sein
Das wusste ich auch aber ich nachdem was ich gerechnet hab müsste ich weit üner 400 bzw 450 sein
Auf deinem Vertrag müsste aber doch stehen, um welche Art von Arbeit es sich handelt, geringfügiger Basis oder Teilzeit als "Teilzeitarbeitnehmer" musst du genauso Steuern zahlen, wie jeder andere auch
ja Teilzeitarbeit, das hab ich auch vermutet danke
ob du Steuern wie Rente etc bezahlen willst
Steuern und Sozialabgaben sind zwei Paar Schuhe!
Du kannst dich auch von den Steuern befreien sollte dies ein 450 Euro job sein
Die Steuern zahlt der Arbeitgeber pauschal (2%), kann diese aber auch auf den Arbeitnehmer umlegen oder nach Steuerklasse abrechnen.
Ich vermute mal, dass es sich bei deiner Arbeit um einen Minijob handelt. Wenn du keine zusätzlichen Einkünfte hast, brauchst du dir wegen der Steuer keine Sorgen zu machen.
Du müsstest mal mitteilen wie hoch Dein Monatsentgelt ist. Dann kann das erst beurteilt werden.
zahle ich dann steuern?
Kommt drauf an wie viel du verdienst. Ab 1000,- € wird der Fiskus die Hand aufhalten.
Nein als Schüler musst du sowas nicht
Seit wann sind Steuern vom Alter oder dem Schulbesuch abhängig?
die kleine Tochter einer Freundin musste das, sie bekam Halbwaisenpension und musste deswegen eine Steuererklärung abgeben. Hatte natürlich keine weiteren Einkommen und musste daher keine Steuern zahlen.
Hat ein Baby z.B. ein hohes Vermögen geerbt oder eine Firma, muss es sehr wohl Steuern zahlen.
Und sobald man Einkommen hat, muss man ebenso Steuern zahlen, falls es den Freibetrag übersteigt, es gibt im Steuerrecht keine Minderjährigen, keine Azubis oder Schüler, nur Arbeitnehmer mit Einkommen. Es gibt keinerlei Sonderrechte.
Schon immer, du musst doch als Baby auch keine Steuern zahlen oder