Anzeige nach Abitur von Lehrer?

6 Antworten

Aussage gegen Aussage bezeichnet eine Situation, bei der es keine anderen Beweise gibt als eine widersprüchliche Aussage und Gegenaussage. Bei Beleidigungsdelikten führt das in aller Regel bereits zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Da müsste schon belastbares Bildmaterial geben oder weitere Zeugen, damit ein Strafantrag Erfolg hat (den muss man bei Beleidigung nämlich auch stellen, ansonsten wird das Verfahren ebenfalls eingestellt).

Bei Aussage gegen Aussage, ohne Beweise, wird nix rauskommen.

Es ist allerdings scheiß egal, ob man Schüler ist oder nicht.

Dann kann er doch selbstverständlich anzeigen. Allerdings müsste dir die Schuld nachgewiesen werden. Wenn das nicht möglich ist, passiert gar nichts weiter.

Theoretisch ist eine Beleidigung IMMER strafbar, egal ob man Schüler ist oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrerin für Englisch und Spanisch

Es ist völlig egal, ob das vor oder nach dem Abi oder sonstwann ist, die Rechtslage bei Beleidigung ist immer dieselbe. Natürlich kann der Beleidigte einen anzeigen, ebenso natürlich ist das eine Bagatelle, die kaum groß verhandelt wird – zumal, wenn es ein Einzelfall ist, und wenn es keine Zeugen und kein öffentliches Interesse daran gibt.

 wenn genannte Situation nach dem Abi passieren, also man kein Schüler mehr ist.

Weder als Schüler noch als Nichtschüler hast Du Narrenfreiheit.

Beleidigung = Beleidigung

Bei Aussage gegen Aussage fehlt es am Beweis, sofern keine anderen Fakten vorliegen.