Angenommen man ist krankgeschrieben wegen Bluthochdruck, kann man dann mit der Familie einen Stadtbummel machen - ist das rechtlich problemlos?

5 Antworten

Du darfst nichts machen, was der Genesung zuwider läuft. Der Haken ist, würdest Du ernsthaft gefragt, wie dass wohl sein kann, könntest Du Dich verpflichtet fühlen, mit dem Chef über die Erkrankung zu sprechen, was Du ja nicht musst. Viele aber geraten dann in einen Rechtfertigungsdruck.

Ich denke ja, weil kleine und mittlere Spaziergänge den Blutdruck eher senken. Ausserdem ist frische Luft an sich gesund.

Sollte kein Problem sein.

Rechtlich? Ja.

Moralisch und von dem Arbeitskollegen, vollumfänglich akzeptiert, wohl kaum.

Du bist nicht bettlägerig. Ja, Du kannst auch in die Stadt gehen und dort Deine Einkäufe erledigen. Genauso, wie Du Spazierengehen kannst. Falls Arbeitskollegen Dich sehen sollten, kann es sein, dass sich der eine oder andere blöd verhält, aber rechtlich ist nichts dagegen einzuwenden. Viel Spaß beim Einkaufsbummel.