An einer engen Straße ungünstig geparkt, so das ein Bus nicht vorbei fahren konnte. Welche Straße droht mir?
Hallo,
hatte gestern einen Anruf von mienen Chef erhalten, da dass Auto auf sein Name gemeldet ist. Das durch mien Parken des Autos an einer engen Straße der Bus nicht vorbei fahren konnte. Die Polizei hatte ihm angerufen und als ich das Auto umgeparkt hatte, stand ein Zettel drauf, das ich gegen eine Verkehrsregel verstoßen hatte. Und ich mich dazu äußern soll. Nun wie sollte ich mich dazu am besten äußern und welche Straße drohen mir jetzt?
6 Antworten
Na schreib halt einfach
Ja ich habe hier geparkt.
Die Strafe dürfte im Rahmen von max 150 Euro bleiben
Aber es kann sein das noch Schadensersatzansprüche kommen
Es kommt sehr darauf an, was die Polizei draus macht. Und ich bin nicht so ganz zuversichtlich. Es kommen je nach Parkdauer infrage:
- 112103 Parken an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle und fließenden Verkehr behindert
- 112105 Parken länger als 1 Stunde an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle und fließenden Verkehr behindert
Beides würde je 55 € Bußgeld (zzgl. Bearbeitungsgebühr) kosten.
Aber es gibt halt auch:
- 112600 Parken an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle und bei der vorhandenen Restfahrbahnbreite war eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet
Nun ist ein Löschfahrzeug der Feuerwehr genauso breit wie ein Linienbus. Wenn also der Bus nicht mehr durchkam, kann man auch darauf schließen dass die Feuerwehr nicht mehr durchgekommen wäre. In meinen Augen ist das also das, was dir vorzuwerfen ist.
Und dieser Tatbestand kostet 100 € und 1 Punkt.
Nun wie sollte ich mich dazu am besten äußern
Das Parken an einer engen Stelle, und zwar mit Behinderung, wirst du nicht los. Das ist eine sehr offensichtliche Tatsache. Heißt, ein Bußgeld wirst du auf jeden Fall zu zahlen haben.
Ich würde mich darauf konzentrieren, den Punkt nicht zu bekommen. Sprich: Findest du Argumente, dass die Feuerwehr doch noch durchgekommen wäre?
Der Falschparker könnte auch abgeschleppt werden. Hatte selber mal mit dem LKW Probleme beim beliefern eines Handwerkerbetriebes in einem Münchener Viertel. Dort wird dauernd beidseitig der Einmündungsbereich zugeparkt und LKW`s somit jeglicher Schwenkraum genommen. Die Rechtslage ist klar, 5 Meter vor und hinter Einmündungen darf nicht geparkt werden. Der Kunde hat aber darum gebeten, dort bitte niemanden abschleppen zu lassen, auch wenn wir dazu berechtigt wären. Weil das Viertel vom Mischgebiet zum Wohngebiet herabgestuft wurde, sei er dort nur noch geduldet. Wird dort wegen einem LKW das "falsche Auto" abgeschleppt, drohe ihm die Zwangsumsiedlung.
Das Verwarngeld mit Behinderung beträgt 55 Euro. War der Bus noch da? Je, nachdem er dort warten musste könnten noch Regressansprüche des Verkehrsunternehmen auf Dich zukommen.
Das Verwarngeld mit Behinderung beträgt 55 Euro.
...und wenn die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge (z.B. Feuerwehr) nicht mehr gegeben war, 100 € und 1 Punkt.
Dann hat er es wohl irgendwie dran vorbei geschafft. Hoffen wir mal, dass es zu keiner besonderen Verzögerung kommt und Du von dem Verkehrsunternehmen nichts weiter hörst.
Hallo
Du hast Glück gehabt, in so einem Fall wird normalerweise abgeschleppt, das wird dann teuer
Gruß HobbyTfz
Als ich umgeparkt hatte, was der Bus schon weg.