An einer engen Straße ungünstig geparkt, so das ein Bus nicht vorbei fahren konnte. Welche Straße droht mir?

6 Antworten

Na schreib halt einfach

Ja ich habe hier geparkt.

Die Strafe dürfte im Rahmen von max 150 Euro bleiben

Aber es kann sein das noch Schadensersatzansprüche kommen


Aslan999 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 08:10

Aber hoffentlich keine Punkte oder ein Fahrverbot?

Es kommt sehr darauf an, was die Polizei draus macht. Und ich bin nicht so ganz zuversichtlich. Es kommen je nach Parkdauer infrage:

  • 112103 Par­ken an ei­ner en­gen/unü­ber­sicht­lich­en Stra­ßen­stel­le und flie­ßen­den Ver­kehr be­hin­dert
  • 112105 Par­ken län­ger als 1 Stun­de an einer en­gen/un­über­sicht­lich­en Stra­ßen­stel­le und flie­ßen­den Ver­kehr be­hin­dert

Beides würde je 55 € Bußgeld (zzgl. Bearbeitungsgebühr) kosten.

Aber es gibt halt auch:

  • 112600 Par­ken an ei­ner en­gen/un­über­sicht­lich­en Stra­ßen­stel­le und bei der vor­han­de­nen Rest­fahr­bahn­brei­te war eine Durch­fahrt für Ret­tungs­fahr­zeu­ge im Ein­satz nicht mehr ge­währ­leis­tet

Nun ist ein Löschfahrzeug der Feuerwehr genauso breit wie ein Linienbus. Wenn also der Bus nicht mehr durchkam, kann man auch darauf schließen dass die Feuerwehr nicht mehr durchgekommen wäre. In meinen Augen ist das also das, was dir vorzuwerfen ist.

Und dieser Tatbestand kostet 100 € und 1 Punkt.

Nun wie sollte ich mich dazu am besten äußern

Das Parken an einer engen Stelle, und zwar mit Behinderung, wirst du nicht los. Das ist eine sehr offensichtliche Tatsache. Heißt, ein Bußgeld wirst du auf jeden Fall zu zahlen haben.

Ich würde mich darauf konzentrieren, den Punkt nicht zu bekommen. Sprich: Findest du Argumente, dass die Feuerwehr doch noch durchgekommen wäre?

Der Falschparker könnte auch abgeschleppt werden. Hatte selber mal mit dem LKW Probleme beim beliefern eines Handwerkerbetriebes in einem Münchener Viertel. Dort wird dauernd beidseitig der Einmündungsbereich zugeparkt und LKW`s somit jeglicher Schwenkraum genommen. Die Rechtslage ist klar, 5 Meter vor und hinter Einmündungen darf nicht geparkt werden. Der Kunde hat aber darum gebeten, dort bitte niemanden abschleppen zu lassen, auch wenn wir dazu berechtigt wären. Weil das Viertel vom Mischgebiet zum Wohngebiet herabgestuft wurde, sei er dort nur noch geduldet. Wird dort wegen einem LKW das "falsche Auto" abgeschleppt, drohe ihm die Zwangsumsiedlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Thema intensiv befasst.

Dschubba  30.03.2025, 16:07

Danke, das ist sehr interessant!

Das Verwarngeld mit Behinderung beträgt 55 Euro. War der Bus noch da? Je, nachdem er dort warten musste könnten noch Regressansprüche des Verkehrsunternehmen auf Dich zukommen.


RedPanther  15.03.2025, 08:32
Das Verwarngeld mit Behinderung beträgt 55 Euro.

...und wenn die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge (z.B. Feuerwehr) nicht mehr gegeben war, 100 € und 1 Punkt.

Aslan999 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 08:11

Als ich umgeparkt hatte, was der Bus schon weg.

bikerfan73  15.03.2025, 08:14
@Aslan999

Dann hat er es wohl irgendwie dran vorbei geschafft. Hoffen wir mal, dass es zu keiner besonderen Verzögerung kommt und Du von dem Verkehrsunternehmen nichts weiter hörst.

Hallo

Du hast Glück gehabt, in so einem Fall wird normalerweise abgeschleppt, das wird dann teuer

Gruß HobbyTfz