AFD nicht mehr als rechsextrem eingestuft?
omg... nach nichtmal ner Woche. Wie lächerlich kann man sich machen
bevor ich es noch 10x schreiben kann
Stillhaltezusage = freiwilliges entgegenkommen, KEIN Urteil.
einstweilige anordnung = vom Gericht Angeordnet.
Ersters macht man wenn man denkt dass man bei der einstweiligen Anordnung unterliegt und diese Anordnung ergeht.
Oder kurz um: sie sind sich nicht wirklich sicher dass sie das durchbekommen und begehen zur sicherheit so lang schadensbegrenzung. Sie könnten zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin zu ihrem Standpunkt stehen. Tun sie nicht, und das macht es lächerlich.
7 Antworten
Wenn man den gesamten Artikel liest, erfährt man die genaue Begründung:
Dafür gab die Behörde eine sogenannte Stillhalteerklärung ab. Grund ist ein Eilantrag der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit dem die AfD gegen die am 2. Mai verkündete Hochstufung rechtlich vorgeht.
...
Eine Rücknahme der Entscheidung ist das aber nicht.
...
Tatsächlich ist der Hintergrund der BfV-Entscheidung schlicht ein in Eilverfahren übliches Vorgehen: Um zu vermeiden, dass durch eine behördliche Maßnahme Fakten geschaffen werden – etwa dass Bundestagsabgeordnete der AfD nun bereits auf Grundlage der neuen Einstufung abgehört würden – erklärt sich die betroffene Behörde häufig freiwillig bereit, bis zur gerichtlichen Entscheidung auf Maßnahmen zu verzichten.
Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es nicht bekannt.
AfD "gesichert rechtsextrem"?
Ganz normales "Prozedere", Kennen die Nazis von der letzten Hochstufung zum Verdachtsfall schon!
Doch genau so läuft das in einem Rechtstaat, ich weiß ist für die braune bubble schwer zu verstehen
nö, so läuft es in einem Rechtsstaat nicht. Und nein, ich bin auch kein AFD Freund, aber ich bin auch kein freund der linken bubble. Das ist lächerlich.
ja, so läuft es wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist. Eine Stillhaltzusage ist nichts was vom Gericht auferlegt wird, man hätte auf seiner Auslegung beharren könnnen. Dann hätte die AFD eine einstweilige Anordnung beantragen können, und dann erst hätte das Gericht wenn es zweifel hätte dies so erlassen.
So wie es läuft heißt es sie sind sich unsicher es durch zu bekommen und wer dann vorher mit so viel Öffentlichkeit das feiert der macht sich lächerlich. Da bleibe ich dabei.
Die Stillhaltevereinbarung zwischen dem BfV und dem Verwaltungsgericht Köln stellt kein Eingeständnis von Unsicherheit über die rechtliche Einstufung der AfD dar, sondern ist Ausdruck rechtsstaatlicher Rücksichtnahme auf das laufende Verfahren. Solche Vereinbarungen sind in Verwaltungsgerichtsprozessen nicht unüblich und dienen vor allem dazu, das Verfahren zu ordnen, die Rechte aller Beteiligten zu wahren und gerichtliche Auseinandersetzungen über einstweilige Anordnungen zu vermeiden, solange die Hauptsache anhängig ist.
Das BfV hat sich nicht "zurückgezogen", sondern folgt einer gerichtlichen Anregung, die im Einklang mit der ständigen Praxis steht, um die Entscheidung der Hauptsache nicht durch vorläufige Maßnahmen oder öffentliche Einordnungen zu präjudizieren. Dass das Gericht eine solche Stillhaltezusage überhaupt angeregt hat, spricht eher dafür, dass es sich der Bedeutung des Falles bewusst ist und eine faire und sorgfältige Klärung anstrebt – nicht dafür, dass das BfV schwach aufgestellt sei.
Im Übrigen zeigt die Tatsache, dass das BfV die AfD öffentlich als „Verdachtsfall“ eingestuft und diese Bewertung juristisch verteidigt hat, dass es von seiner Position überzeugt ist. Die Maßnahmen basieren auf umfangreicher Beobachtung, zahlreichen belegten Fällen extremistischer Tendenzen und der Einschätzung, dass die AfD Teile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung infrage stellt.
Wer dies nun als lächerlich darstellt hat entweder keine Ahnung oder bläst einfach gerne ins gleiche Horn wie die Nazis!
Bin ich von etwas überzeugt, scheue ich mich nicht vor einer gerichtlichen Prüfung. Keine Erklärung abgeben, die AFD die einstweilige Anordnung beantragen lassen und dann warten bis das Gericht diesen klaren Fall abschmettert.
Man stelle sich mal vor es gibt ne Terrorzelle, weil die Überprüfung ob es denn eine terroristische Vereinigung ist ne weile braucht sagt man wir führen euch jetzt bis zum Prozess nicht mehr als Terrorvereinigung und lassen euch weiter werkeln.
Und wie schon mehrfach in diesem Forum in vielen gleichen Fragen beschrieben, eine Aussetzung um ein faires gerichtliches Verfahren zu ermöglichen ist zum einen keine Zurücknahme der Bewertung sondern zum anderen ein wichtiger Hinweis auf tatsächliche Demokratie, Gleichbehandlung und der Versuch des Staates einen fairen Prozess zu ermöglichen.
Typisch daraus etwas zu konstruieren was nicht drin ist.
doch natürlich sind sie noch immer als verfassungsfeinde und extrem rechts eingestuft, nur ausgesetzt, bis die klage durch ist. kennt die afd doch bereits. ändert nichts an der einstufung überhaupt.
Die Einstufung ist damit keineswegs aufgehoben bzw. zurückgezogen!
Der Verfassungsschutz setzt lediglich die weitere Bearbeitung des Falls solange aus, bis ein zukünftiges Gericht ein passendes Urteil darüber gefällt und klare Verhältnisse geschaffen hat.
sorry, aber entweder bin ich mir sicher dass ich es durch bekomme, da setze ich nichts aus sondern stehe zu meiner entscheidung... oder ich bin eben unsicher und dann mache ich das erst wenn ich mir sicher bin.