Adobe Cloud als Azubi?
Hallo zusammen, ich möchte gerne Videobearbeitung von YouTube-Videos bis hin zu TikTok Reels und Instagram Reels durchführen und auch gerne AI-Animationen hinzufügen. Dabei habe ich festgestellt, dass es Adobe Premiere Pro gibt, das man kaufen kann. Nun habe ich auch gesehen, dass es die Adobe Creative Cloud gibt, die alle Programme einschließlich Grafikdesign enthält und sogar günstiger ist als ein einzelnes Adobe-Produkt.
Kann ich damit wirklich auch die genannten Sachen machen, oder ist das nur begrenzt?
Bin Azubi im ersten Lehrjahr, ich will es nur für mich nutzen und nicht für die Schule. Muss ich da trotzdem was nachweisen?
3 Antworten
Hallo,
Deine Fragen werden auf der Adobe Seite beantwortet.
Wenn Du testen möchtest, ob die Software das leistet, was Du suchst, kannst Du 30 Tage lang testen. Zudem ist es eine Idee, Tutorials auf Youtube anzuschauen.
Um in den Genuss des günstigen EDU Preises zu kommen, weist Du nach, das Du Azubi bist. Angaben dazu findest Du unter obigem Link.
Es spielt keine Rolle, ob Du die Software für die Schule einsetzt. Adoeb unterstützt mit ihrem Edu Preis grundsätzlich Schüler und Studenten, auch wenn die Schule/ Hochschule nicht den Einsatz der Produkte fordert.
Sobald Deine Lehre beendet ist, müsstest Du zum normalen Preis abonnieren - die von Dir erstellten Dateien sind dabei selbstverständlich Deine eigenen. Wenn Du also z.B. Filme erstellst, kannst Du diese weiter verwenden - auch wenn Du kein Adobe Abo mehr hast.
LG
Jo
Hi,
du kannst die Programme nicht kaufen, sondern nur mieten. Das ist ein großer Unterschied.
Im 1. Jahr: 19,34 €/Monat statt 66,45 €/Monat.
Ab dem 2. Jahr: 29,74 €/Monat statt 66,45 €/Monat.
https://www.adobe.com/de/creativecloud/buy/students.html
Und denke dran, nicht die Programme machen das Video, sondern immer der, der die Programme richtig bedienen kann.
Du darfst die Creative Cloud als Schüler, Student, Azubi, Lehrer, Homeschooler etc. in vollem Umfang für private "nicht" komerzielle Zwecke nutzen.
Du must deinen Status z.B. mit einen Schülerausweis oder deinem Lehrvertrag nachweisen.
Du darfst aber nicht eine Webseite erstellen und deine Dienste anbieten oder anderen Leuten anbieten ihnen gegen Geld Videos zu schneiden, Fotos zu bearbeiten oder so.
Die Software darfst Du eh nie weiter verkaufen, die gehört immer Adobe, Du hast nur eine Lizenz die dich berechtigt die Software zu benützen.
Aber Adobe widerspricht sich hier aber irgendwie selber?! 🤷🏼♂️
https://www.adobe.com/ch_de/legal/terms.html
3.8 Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Version. Adobe kann die Dienste und Software auch als „Testversion“, „Probe-Abo“, „Evaluierungsversion“, „nicht für den Weiterverkauf bestimmte Version“ oder ähnlich bezeichnen (engl. „Not for Resale“, daher nachfolgend „NFR-Version“ genannt). Sie dürfen die NFR-Version nur während des Zeitraums und ausschließlich für die Zwecke installieren und verwenden, die Adobe bei Bereitstellung der NFR-Version festgelegt hat. Sie dürfen Materialien, die Sie mit der NFR-Version erstellen, für keinerlei kommerzielle Zwecke verwenden.
Selbst die Verwirrung ist verwirrt...
warum darf ich die Programme nicht nutzen um Videos zu schneiden also eine Dienstleistung anbieten? wie machen es dann unternehmer?
Unternehmer benützen keine Schüler/Studenten-Lizenz.
Die vergünstigte Version ist zu Lernzwecken gedacht, willst Du was verkaufen musst Du den vollen Preis bezahlen. 🤷🏼♂️
Nicht nur das, hast Du z.B. ein Unternehmen mit 3 Grafikern, bezahlst Du die Lizenz 3x.
Hallo, auf der Adobe webseite ist zu lesen, dass man die vergünstigte Version für Lehrer/ Schüler auch kommerziell nutzen darf.
Den zweiten Satz:
Sie können Student and Teacher Edition-Produkte kommerziell auf Ihrem eigenen Computer verwenden. Sie dürfen nicht weiterverkauft werden.
interpretiere ich so, dass man die Software nicht weiterverkaufen darf.