Abschlussprüfung vorziehen?
Ich bin zurzeit im ersten Ausbildungsjahr als Kauffrau im Gesundheitswesen und würde gerne die Prüfung vorziehen.
Leider konnte ich das nicht direkt am Anfang machen, da mein damaliger Betrieb nicht verkürzt hat und als ich den Betrieb gewechselt habe war es zu spät um was zu ändern.
Mein jetziger Betrieb hat nichts dagegen. Jetzt verstehe ich nur nicht was auf der Webseite der IHK steht. Dort steht das man sich für Sommer oder Winterprüfung anmelden kann. Soll ich dann die Sommerprüfung nehmen nächstes Jahr und muss man sich im Jahr der Prüfung dazu anmelden?
Irgendwo hieß es das man mindestens 1 Jahr Ausbildungszeit noch haben muss nachdem man den Antrag gestellt hat aber das würde dann ja nicht gehen ?
Gibt es dann extra noch sowas wie Nachhilfe wo ich das was ich eigentlich im 3 Lehrjahr hätte dort dann erklär bekomme ?
Hat jemand Erfahrungen mir vorgezogenen Abschlussprüfungen ?
Deine jetzige Ausbildung hast Du wann angefangen und wie viele Jahre soll sie ursprünglich dauern?
Ich habe sie 2024 im September angefangen und ursprünglich soll sie 3 Jahre gehen.
2 Antworten
Also würdest Du normal zur Sommerprüfung 2027 gehen. Du musst den Antrag zusammen mit Deiner Firma spätestens im Dezember für die Winterprüfung 2027 abgeben. Dann hast Du noch ein Jahr Lehrzeit und die Prüfung findet dann im Januar statt.
Zu Deiner Frage, was Du versäumst. In der Regel wird im letzten halben Jahr das Wissen fundiert und durch Wiederholung und fiktiven Prüfungen. Das fällt dann weg. Mit dem Stoff solltest Du durch sein.
Wenn deine Noten passend (es zählt das Zeugnis am Ende des zweiten Ausbildungsjahres) sind und dein Betrieb einverstanden ist, kann man nach dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres den Antrag bei der IHK stellen.
Mein Betrieb ist einverstanden. Nur habe ich es jetzt auf der Webseite der IHK Ulm so rausgelesen, das man sich nur in bestimmten Zeiten für die vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen, anmelden kann. Wenn ich also die Abschlussprüfung im Sommer nächsten Jahr machen möchte dann müsste ich im Dezember diesen Jahres einen Antrag stellen.
Außer die meinen im Jahr vor der Prüfung dann könnte ich mich nur noch für die Winterprüfung im nächsten Jahr anmelden. Ob das so richtig ist weiß ich nur leider nicht.