2 Gewerbe unter einem Hut?

3 Antworten

Wenn du dein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet hast und beide Tätigkeiten am (bzw. vom) gleichen Betriebssitz aus ausübst, dann ist das gar kein Problem, denn es gibt bei einem Einzelunternehmen keinen Unterschied zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Gewerbe.

Da das Gewerbe keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern mit dem Unternehmer identisch ist, sind alle seine gewerblichen Tätigkeiten ein Einzelunternehmen.

Mach einfach eine Ummeldung (Vordruck GewAa2), mit der du dein Gewerbe erweiterst.

Es kann sein, dass du deine Buchführung für´s FA gesondert führen musst, aber einer zweite Gewerbeanmeldung bedarf es nicht.

Es ist definitiv ein zweites Gewerbe, solange Du die Betriebe als Einzelunternehmen betreibst. R 2.4 Abs. 1 GewStR

Beide Tätigkeiten haben so gar nichts miteinander zu tun, sie sind nicht geeignet, sich gegenseitig zu ergänzen oder kommen üblicherweise gemeinsam vor wie z.B. Fleischerei und Gastwirtschaft, Autowerkstatt und Tankstelle (früher mal).

Es sei denn vielleicht, Du machst nur und ausschließlich Fotos von Lebensmitteln.

Vielleicht gibt es ja eine Gewerbeform die Beides als ein Gewerbe ermöglicht?

Keine "Gewerbeform", aber eine andere Rechtsform. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften macht der gesamte Umfang der Tätigkeit den Gewerbebetrieb aus. Wäre aber sehr wahrscheinlich etwas überdimensioniert.

Btw, jeder einzelne Gewerbebetrieb erhält den Freibetrag bei der Gewerbesteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.
Gibt es eine Möglichkeit, beide Gewerbe unter einem Hut zu bringen?

Mir persönlich fällt da kein gemeinsamer Zweck ein. Fotografie und Ernährungsberatung sind doch sehr verschieden.

Oder muss ich dann doch ein zweites Gewerbe anmelden?

In meinen Augen ja.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung