1&1 Vertrag kündigen?

4 Antworten

Ich habe doch jetzt ein Sonderkündigungs Recht oder?

... das kann eine juristisch verzwickte Sache sein, denn Dein Anbieter könnte ja technisch den Vertrag nicht weiterführen, wenn der Anschluss bei Deinen Eltern bereits belegt ist oder die Technologie Deines bisherigen Vertrages steht bei den Eltern gar nicht zur Verfügung. Nur in den beiden Fällen besteht eine Chance.

Grundsätzlich besteht nämlich bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht. Die Ausnahme ist nur dann gegebene, wenn der Provider den Vertrag unverändert nicht fortführen kann (einen Wechsel in einen anderen Tarif müsstest Du also nicht hinnehmen).

Aus meiner Sicht ergibt sich durch den Umzug kein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht. Der Router hat mit der ganzen Sache sowieso nichts zu tun. Aber, und das wäre vielleicht ein Schlupfloch, wenn Deine Eltern den VDSL Anschluss an ihrem Wohnhaus bereits mit einem anderen Anbieter / Vertrag belegt haben, ist 1&1 nicht in der Lage, Dich weiter zu beliefern und müsste die Sonderkündigung m.E. annehmen. Was anderes wäre es z.B., wenn Deine Eltern über ein anderes Medium ihr Internet beziehen, z.B. Glasfaser oder Kabel. Dann könnte 1&1 weiter liefern und so auf Einhaltung des Vertrages bestehen.

Kläre das am Besten mit der 1&1 Hotline.

Habe vor einem Jahr einen 2 Jahres- Vertrag mit einem Wlan Router abgeschlossen,

Dieser Text ist aus 2 Gründen purer Nonsens:

  1. Mit einem technischen Gerät kann man keinen Vertrag abschließen, sondern - wie Du hier richtigerweise sagen solltest - mit einem Internet Provider
  2. WLAN ist ein drahtloser Übertragungsstandard für lokale Netzwerke und hat per se mit dem Internet nichts zu tun. Der Provider stellt den Zugang zum Internet zur Verfügung, der Router klinkt sich über diesen Zugang ein und Endgeräte im lokalen Netzwerk können per WLAN an den Router gehen.

Ob Du bei 1&1 für den von Dir geschilderten Fall ein Sonderkündigungsrecht hast, kann Dir nur 1&1 sagen. Schildere also bei deren Kundenservice Dein Anliegen und bitte darum, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Wenn Du jedoch Pech hast, mußt Du für das 2. Jahr komplett bezahlen. Vertrag ist Vertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Software-Entwickler und PC-Techniker
Von Experte lisaloge bestätigt

Rein rechtlich besteht nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anschluss an der neuen Anschrift technisch nicht realisierbar wäre. Dann könntest du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Alles davon ab wäre in den AGB geregelt oder eine Kulanzssache deines Vertragspartners.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung