wenn Kinder studieren wollen, liegt der Kindesunterhalt bei 693€ - welche Probleme tun sich da auf?
Wie ist das mit dem Netto des Kindesunterhalts für volljährige Kinder, die studieren wollen und der Vater kann das nicht bezahlen .. ist dann ein Studium nicht möglich oder wie läuft das dann ab, wenn der Vater nicht mehr im Erwerbsleben steht oder überhaupt ein entsprechendes Gehalt bezieht und die Mutter finanziell nichts zum Unterhalt beitragen kann?
Ist das der Grund, daß Kinderkriegen heutzutage so teuer macht, weil eigentlich reiche Eltern dann doch bis ihre Kinder 25 sind, unterhaltspflichtig sind?
8 Antworten
Als jemand der nicht mal annähernd diese Summe bekommen hat (nichtmal einen Bruchteil davon) und auch kein Bafög beziehen durfte, hab ich mein Studium eben so finanziert wie es, eigentlich, ziemlich naheliegend ist:
Durch arbeiten.
BEIDE Eltern sind gleichermaßen unterhaltspflichtig.
Aber wenn sie nichts zumutbares abzugeben haben, müssen sie natürlich keinen Unterhalt zahlen. Das wird separat geprüft. Dafür gibts den sogenannten Selbsterhalt, der liegt bei etwa 1400 Euro.
Kindergeld kann direkt aufs Konto vom Kind, ansonsten BAFöG.
Wenn volljährige Kinder studieren und nicht mehr zu Hause wohnen, liegt ihr Unterhaltsbedarf so bei 990 Euro im Monat.
Klar, Probleme gibt's oft, wenn die Eltern das nicht stemmen können, weil sie zu wenig Kohle haben oder nicht mehr arbeiten. Da kommt der Selbstbehalt der Eltern ins Spiel, damit die auch noch was zum Leben haben.
Wenn der Papa nix hat und die Mama auch nicht, ist das Studium aber noch nicht gelaufen. Das Kind kann dann BAföG beantragen. Die gucken sich dann die Einkommensverhältnisse der Eltern an und können, wenn's knapp ist, was vorschießen oder sogar ganz unabhängig fördern. Oder es gibt Studienkredite (von der KfW zum Beispiel) oder Stipendien.
Lg:)
Normalerweise hat man zwei Elternteile. Außerdem geht man i.d.R. nebenbei arbeiten.
Wenn die Eltern nicht oder nur teilweise leistungsfähig sind, kann man Bafög - beantragen und nebenbei zumindest einen Minijob ausüben.
Unter 25 Jahren besteht dann auch wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 255 Euro.