wenn Kinder studieren wollen, liegt der Kindesunterhalt bei 693€ - welche Probleme tun sich da auf?

7 Antworten

Als jemand der nicht mal annähernd diese Summe bekommen hat (nichtmal einen Bruchteil davon) und auch kein Bafög beziehen durfte, hab ich mein Studium eben so finanziert wie es, eigentlich, ziemlich naheliegend ist:

Durch arbeiten.

BEIDE Eltern sind gleichermaßen unterhaltspflichtig.

Aber wenn sie nichts zumutbares abzugeben haben, müssen sie natürlich keinen Unterhalt zahlen. Das wird separat geprüft. Dafür gibts den sogenannten Selbsterhalt, der liegt bei etwa 1400 Euro.

Kindergeld kann direkt aufs Konto vom Kind, ansonsten BAFöG.

das kind muss vorrangig erstmal bafög beantragen und dann gehts ab 18 um das einkommen beider eltern. haben die eltern also geringes einkommen, gibts volles bafög

Für solche Fälle gibt's zb BAföG.

Wenn die Eltern nicht oder nur teilweise leistungsfähig sind, kann man Bafög - beantragen und nebenbei zumindest einen Minijob ausüben.

Unter 25 Jahren besteht dann auch wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 255 Euro.