Kindesunterhalt ab 18?

4 Antworten

Bei einem Studium ist vorrangig BAföG zu beantragen.

Lebt das Kind aufgrund des Studiums dann nicht mehr Zuhause und der BAföG Antrag würde abgelehnt werden (oder in Teilen abgelehnt werden), dann würde dem Kind 860 Euro inkl. Kindergeld zustehen. Ist die Kindsmutter nicht leistungsfähig, dann würdest du den Betrag in der Tat alleine tragen dürfen (je nach Leistungsfähigkeit bei einem Selbstbehalt von 1400 Euro bereinigtem Netto).

Derzeit lebt das Kind Zuhause, sein Bedarf errechnet sich nach dem bereinigten Netto der Eltern, welches sie zusammen erbringen. Du zahlst aber generell nur den Teil, den du mit eigenem Einkommen zahlen müsstest.

Liegt also der Bedarf des Kindes bei 407 Euro, die Mutter verdient aber unter dem Selbstbehalt von 1400 Euro (im ersten Schritt) und du kannst den Mindestunterhalt von 350 Euro tragen (dein Einkommen liegt in Stufe 1 bis 1900 bereinigtem Netto), dann bekommt das Kind eben nur die 350 Euro (plus Kindergeld).

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

In der Theorie (und Praxis ;-)) könnte das Kind die Mutter verklagen, dass auch sie mehr arbeiten muss, da es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt. Bringt dir am Ede wenig bis nichts und das Kind würde wohl auch keinen Stress wegen der paar Euro mehr wollen...

Ein Beispiel: dein bereinigtes Netto liegt bei 1850 Euro, das der Mutter bei 1350 Euro.

Im ersten Schritt liegt der Selbstbehalt bei 1400 Euro. Auf einen Blick sieht man also, dass die Mutter nicht leistungsfähig ist. Und obwohl bei einem zusammengerechneten Einkommen der Zahlbetrag für das Kind bei Euro liegen würde (1850 + 1350 = 3200 = Stufe 4 der DD - Tabelle), bekommt das Kind nur von dir Barunterhalt in Höhe deines zu zahlenden Unterhaltes in deiner Einkommensgruppe.

Anders würde die Rechnung aussehen, wenn die Mutter 1350 Euro hätte und du z.B. 1550. Denn da liegt ihr Beide unter dem Selbstbehalt von 1400. Aber da es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt, würde man nun mit einem Selbstbehalt von 1160 Euro rechnen, da ein Elternteil nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.

Damit wäre die Mutter auch wieder im Boot.

Nein, durch das Zusammenaddieren beider Elterneinkommen kann der zu zahlende Betrag nicht höher wären, als er wäre wenn nur Du allein unterhaltspflichtig wärst. Das steht zum Beispiel in Nr. 13.1. der Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf: "Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt." (zu finden unter https://www.olg-koeln.nrw.de/infos/004_unterhaltsleitlinien/001_unterhaltsleitlinien_koeln-2022.pdf . Du findest im Internet leicht auch die Unterhaltsleitlinien "Deines" Oberlandesgerichts)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nordlicht hat es schon geschrieben.

Es kommt darauf an: studiert das Kind am Heimatort, d.h. bleibt es Zuhause wohnen, ändert sich nichts.

Zieht es an den Studienort, stehen ihm derzeit 860,-- Euro Unterhalt zu, minus Kindergeld, welches es an sich abzweigen lassen kann = 541,-- Euro max. Unterhalt, der zu leisten wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ist es überhaupt richtig, dass ich quasi durch das Einkommen der Mutter mehr bezahlen muss?

Ja.

Im Herbst wird das Kind studieren, ändert sich etwas an der Berechnung?

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ändert sich nichts.

NonNam  05.07.2022, 18:47

Nunja. Aber ab da wäre Bafög vorrangig.

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