Völlig falsche Debatte
Es wird gerade wahlkampfmäßig viel über Migration debattiert.
Aufhänger sind die Tötungsdelikte in letzter Zeit in Magdeburg, Aschaffenburg und Beeliz mit dem Impetus "Es reicht".
Nur verknüpft man da völlig unterschiedliche Themen. In Magdeburg war ein offenbar psychisch angeschlagener und aktenbekannter Arzt unterwegs, der seit 2006 in Deutschland lebt, in Aschaffenburg ein Durchgeknallter, der auch aktenbekannt war und abgeschoben werden sollte und in Beeliz wohl einer, der regelrechte Mordpläne umsetzen wollte.
Alle diese Fälle wären auch so passiert, wenn die jetzt von CXU und afd vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt würden. Vermutlich würden dann sogar Polizeibeamte im Inneren fehlen.
Es muss an der Durchsetzung gearbeitet werden und nicht an der Zerstörung der EU. Denn die Grenzschließungen sind nichts anderes als Zersetzung.
Über die Umsetzung bestehender Gesetze müsste man debattieren. Und zwar konstruktiv. Populismus schadet da nur.
Warst du nicht stets gegen die Abschiebung krimineller Ausländer?
Ich bin immer dafür, dass Kriminelle ihre Strafe versüßen und dann, nach Begutachtung ggf. abgeschoben werden.
10 Antworten
Die Regierung hat ja schon einige Verschärfungen auf den Weg gebracht. Die fangen auch an zu wirken.
Was Merz da vorschlägt ist eh nur heiße Luft und wird nie umsetzbar sein. Das Grundgesetz und europäische Gesetze stehen dagegen.
Über die AgD müssen wir nicht diskutieren.
Im Grundgesetz steht Verfolgte genießen Schutz dem steht eine grundsätzliche Abweisung sämtlicher Asylbewerber, wie es die Gesetzentwürfe vorschlagen, entgegen.
Das geht ur im Notfall für begrenzte Zeit.
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Siehe Abs. 2, es reicht eben nicht nur den Abs. 1 zu lesen. Das "Problem" was man derzeit hat, ist das Europarecht Vorrang hat und nicht das nationale Recht. Nach dem nationalen Recht könnte man schon längst jedem die Einreise ins Bundesgebiet verweigern.
Okay, soviel zur Theorie und jetzt zur Umsetzung.
Ist Schengen gescheitert? Das sagen die Medien - DER SPIEGELWarum ist das wichtig? Die Freizügigkeit in Europa gerät in der Flüchtlingskrise in echte Gefahr - muss man mit allen Mitteln am Schengener Abkommen festhalten? Oder ist es gar schon beerdigt?...Migration: Ist Schengen endgültig gescheitert? Experte im Interview
28. Sept. 2023Der Rechtsrahmen des Schengen-Abkommens wird inzwischen sehr weit ausgedehnt. Bei Nancy Faesers Grenzkontrollen handelt es sich in erster Linie um Symbolpolitik. Den Kommunen hilft sie damit...Vor 25 Jahren: Der Schengen-Raum wird Realität
Sechs Schengen-Staaten - Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen - haben im Herbst 2015 als Reaktion auf die angestiegenen Flüchtlingszahlen wieder Personenkontrollen an Binnengrenzen eingeführt und langfristig beibehalten. Dafür werden die Staaten auch von Seiten der EU kritisiert.Was vom Schengen-Abkommen übrig ist - Politik - SZ.de
Schengen sei gescheitert, tönen Rechte wie AfD-Co-Fraktionschefin Alice Weidel oder Rassemblement-National-Vorsitzende Marine Le
Was hat das den damit zu tun? Ich wollte nur sagen, dass es eben nicht verfassungswidrig ist. Das wird nämlich aktuell auch sehr häufig von Politikern behauptet.
Das man mit dem Argument solange wir von, für Flüchtlinge, sicheren Ländern umgeben sind niemals mehr jemandem Asyl gewähren will sollte man dann auch so offen sagen.
Auch das stimmt nicht. Wenn jemand mit dem Flugzeug aus der Türkei nach Deutschland kommt, kann er z.B durchaus ein Recht auf Asyl nach nationalem Recht geltend machen.
Die Türkei wird jemanden den sie verfolgt Ausweisdokumente ausstellen und der Person Zugang (freies Geleit) zum Flughafen gewähren?
Ein kleiner Junge liegt bäuchlings am Strand - tot. Das Bild von Alan Kurdi ging vor fünf Jahren um die Welt und wurde zum Symbol für die Notlage von Millionen Flüchtlingen aus Syrien. Seine...Vor fünf Jahren ertrank Alan Kurdi - Deutschlandfunk Kultur
Vor fünf Jahren entstand eines der ikonischsten Fotos der vergangenen Jahre: Ein ertrunkenes Kind am Strand, Alan Kurdi aus Syrien. Das Bild schockierte die Welt und blieb politisch doch...Die Geschichte hinter dem Foto | Amnesty International
Das Bild des kleinen Jungen, der tot am Strand lag, ging 2015 um die Welt. In einem bewegenden Buch erzählt seine Tante, Tima Kurdi, die Geschichte ihrer Familie auf der Flucht.Aylan Kurdi, drei Jahre alt, ertrunken im Mittelmeer
Das Foto des toten Jungen am Strand von Bodrum geht um die Welt. Internationale Medien haben herausgefunden, wer er war - und warum seine Familie die Fahrt über das Meer auf sich nahm.Alan Kurdi - Wikipedia
Alan Kurdi war ein syrischer Junge kurdischer Abstammung, dessen Leichnam nach Ertrinken an der türkischen Mittelmeerküste angeschwemmt wurde; er starb im Alter von zwei Jahren. Die davon veröffentlichten Film- und Fotoaufnahmen erregten im September 2015 weltweites Aufsehen im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa.Tima Kurdi: "Der Junge am Strand" - Wie Strandgut an der Küste
Seine Tante hat die Ereignisse von damals in einem Buch festgehalten: eine tragische, unsentimental erzählte Familiengeschichte. Ein ertrunkener Junge am Strand: Dieses Foto ging um die Welt....Der ertrunkene Flüchtlingsjunge Alan Kurdi: Sinnbild der ... - RND
Vor fünf Jahren endete die Flucht der syrischen Familie Kurdi an einem Strand der türkischen Ägäisküste. Das Bild des ertrunkenen Flüchtlingsjungen Alan Kurdi ging um die Welt. Sein Tod hat manches verändert in der Migrationspolitik. Aber immer noch ertrinken Kinder auf der Flucht über die Ägäis.Geschichte des toten Flüchtlingskindes: Eine ganz normale Familie
Das Bild des ertrunkenen Kindes Alan Kurdi löste 2015 weltweit Bestürzung aus. Tima Kurdi erzählt nun die Geschichte hinter dem Bild.Flucht von Aylan Kurdi: Fünf Jahre danach: Das Bild des ertrunkenen ...
Vor fünf Jahren endete die Flucht der syrischen Familie Kurdi an einem Strand der türkischen Ägäisküste. Das Bild des ertrunkenen Flüchtling
Ja, sonst gäbe es ja keine genehmigten Asylanträge nach dem Grundgesetz. Diese Fälle gibt es aber tatsächlich.
Wie gesagt, bleibt dabei. Das Vorhaben der CDU ist nicht verfassungswidrig.
Doch es bleibt verfassungswidrig. Denn vor einer Abschiebung oder Zurückweisung muss man feststellen, wie der- oder diejenige ins Land gekommen ist. Das kann nur in einem Verfahren erfolgen. Dieses Recht will die CDU verweigern.
Bei einer Zurückweisung kommt es erst garnicht zur Einreise. Aber du verstehst es einfach leider nicht. Genauso wie die Thematik mit der Abschiebehaft.
Dann ist die Zurückweisung eben grundgesetzwidrig. Leider verstehst du das nicht.
Nein, laut dem Grundgesetz ist die Einreiseverweigerung sogar geboten. Weil jemand der über einen sicheren Drittstaat einreist, kein Recht auf Asyl hat. Das steht so im Grundgesetz. Art. 16a, Abs. 2. Kannst du sogar nachlesen.
Eine Einreiseverweigerung wäre europarechtswidrig. Wenn man aber einen Notstand nach §78, Abs. 3 AEUV ausruft, dann wäre es wieder europarechtskonform. Dann dürfte man jedem die Einreise verweigern.
Noh mal: ob jemand aus einem sicheren Drittstaat einreist, muss geprüft werden. Dazu muss er zunächst einreisen. Ihm diese Einreise zwecks Prüfung zu verweigern ist grundgesetzwidrig.
Alle an Deutschland angrenzenden Länder sind Drittstaaten. Oder willst du das ernsthaft bezweifeln?
Das niemand der über den Landweg kommt, ein Recht auf Asyl nach dem Grundgesetz geltend machen kann, nur nach Europarecht. Lediglich wer über den Seeweg oder Luftweg kommt, könnte das.
Nur nach Europarecht ist lustig.
Aber auch das GG spricht gegen eine ungeprüfte Zurückweisung.
Nein, das stimmt einfach nicht was du sagst.
"(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Das heißt, selbst ein Widerspruch gegen die Maßnahme (Einreiseverweigerung ins Bundesgebiet) hätte nicht mal eine aufschiebende Wirkung.
Das du das persönlich nicht gut findest, ist das eine. Da kann jeder seine Meinung zu haben. Aber rechtlich gibt es da keinen Spielraum.
Wenn der Notstand gemäß §78, Abs. 3 AEUV ausgerufen wird, findet nationales Recht Anwendung und die Einreise für Personen ohne Ausweisdokumente kann verweigert werden.
Das einzig problematische was ich daran sehe, es wird wieder Meinungen geben, dass die Voraussetzungen für einen Notstand nicht vorliegen. Man wird sehen, was sich durchsetzen wird.
Dein Fett gedrimucktes Zitat setzt aber einen Aufenthalt vkraus. Das geht icht bei Zurückweisung.
Und der Notstand ist zeitlich begrenzt. Das widerspricht dem " dauerhaft" in dem Antrag.
Eine Einreiseverweigerung ist rechtlich auch eine „aufenthaltsbeendene Maßnahme“.
Zeitlich begrenzt ist ja auslegungssache.
Wir werden es sehen.
Nein, eine Zutrittsverweigerung gibt nicht die Möglichkeit, einen Aufenthalt zu beenden. Du kannst niemanden aus einem Haus werfen, der nicht drin war.
Zeitlich begrenzt ist nach EU-Recht 1/2 Jahr, begründet wieder verlängerbar. Aber max. 2 Jahre
Das ist halt auch ein beträchtlicher Teil des Problems, das mit den "psychisch angeschlagen sein". Gesundheitsminister Lauterbach hat vor einigen Tagen gesagt, dass 30% der Flüchtling psychische Probleme haben und dass man diesem Umstand größere Aufmerksamkeit widmen muss.
Du schlägst hier natürlich am frühen Morgen mit einer Debatte auf, die so ohne weiteres zwischen Tür und Angel (das bin ich in aller Regel um diese Uhrzeit) nicht gelöst werden kann.
Im Grunde hast du dabei vollkommen recht. Wir haben Probleme gleich auf mehreren Seiten. In der Justiz zum Beispiel. Strafverfolgung, Strafprävention und Strafdurchsetzung stehen seit jeher in der Kritik und bedürfen letzten Endes einer Überarbeitung an vielen Ecken und Enden. Gleiches gilt ganz generell für die Arbeit der Polizei, die ja nun durch die Justiz stark in ihren Möglichkeiten beschränkt ist. (Das zeigt sich nicht nur in solchen Extremfällen, sondern auch in "Alltagskleinigkeiten".) Ganz offensichtlich übergreift Versagen ja auch ganz allgemein gesprochen auf den Umgang mit psychisch kranken Menschen (letzten Endes also auf das Medizinwesen). Und im Eneffekt lässt sich natürlich vieles (wenn nicht gar das alles) auf die starre, unbewegliche Bürokratie zurückführen, die hinter all dem steht.
Das klitzekleine Problem daran ist: Wir haben es hier mit einer Fülle an ganz grundsätzlichen Ärgernissen zu tun, die zu ändern mit dem Auf-den-Kopf-Stellen des gesamten Systems verbunden wäre. Ein Akt sondergleichen, bei dem viele unangenehme Kompromisse (Zeit, Kosten, Aufwand) anfallen dürften. Und wenn man an bürokratischen Abläufen schrauben will, stecken dahinter logischerweise wieder bürokratische Abläufe. So mal eben lässt sich das also nicht lösen. Und arbeitet man an einer Ecke, ist es gern so, dass am anderen Ende auf einmal neue Probleme entstehen.
Insofern greift man Probleme dann vorzugsweise nach Gutdünken an. Im Fall der von dir beschriebenen Kriminalfälle, listete ein scharfsinniger Nutzer hier vor wenigen Tagen weitere Tötungsdelikte auf, die in den letzten Tagen/Wochen in unserem Land passiert sind, die ebenso gravierend für die Opfer waren, wie die von dir genannten Fälle. Sie alle haben es jedoch nicht über die Lokalzeitungen hinaus gebracht, so dass dies niemand großartig mitbekommen hat. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Täter hatten keinen Migrationshintergrund.
Wenn meine Frau mittels Hammer meinen Computer in seine Bestandteile zerlegt, ist das ziemlich blöd, wird aber nicht dazu führen, dass ich die Scheidung einreiche. Macht mein Nachbar dies, nachdem er sich via Kaffeetrinken in mein Haus eingeladen hat, so ist dies ein Problem, welches ich auf heftigst mögliche Art vergelten werde. Dies ist ausgesprochen unfair, liegt aber vermutlich irgendwo auch in der Natur des Menschen. Und in diesem Beispiel liegt wohl die Begründung für die genannte Diskrepanz in der Öffentlichkeitswahrnehmung von Verbrechen, die letzten Endes das gleiche Resutat haben: Den gewaltsamen Tod von Menschen.
Die Antwort auf deine (nicht direkt gestellte) Frage liegt bei dir im ersten Satz. "Wahlkampfmäßig" schreibst du. Und das ist das, was hier passiert. Die grundlegenden Probleme (siehe oben) kann keine Partei mal eben aus der Welt räumen. Aber das Problem, das die Öffentlichkeit wahrnimmt, nämlich Kriminalität durch Immigrierte, lässt sich angehen. Und da ein nicht unbeträchtlicher Teil der Menschen dort ansetzen möchte, lässt sich all dies wunderbar in den Wahlkampf integrieren, so lockt man Wähler auf seine Seite. Von der AfD muss man da nicht großartig sprechen, deren Propaganda läuft seit jeher darauf hinaus; die CDU wittert hier das große Los, und es ist nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass sie damit als großer Gewinner aus dieser Wahl hervorgeht. (Bleibt für deren Wähler eben die Frage, inwieweit all das, was auf deren Flagge gerade steht, dann auch wirklich umgesetzt wird/werden kann, aber das spielt für die Partei vor der Wahl ja erstmal keine Rolle.)
lg up
Ich teile deine Position, Kleidchen, die einzelnen Taten sind schrecklich, aber Straftaten müssen von der Polizei verfolgt und von Gerichten bewertet werden. Grenzen abzuriegeln und das Asylrecht auszuhebeln sind kein Schutz vor Straftaten, die von Menschen, die hier leben.
Stattdessen sollte die Polizei in die Situation versetzt werden, gut zu arbeiten und die Menschen, die hier sind (Deutsche und Migranten) müssen die Perspektive haben, gut leben zu können
Ja.
Es ist in der Tat ein notwendiger Teil der Diskussion, dass diese besonders spektakulären Taten von zugereisten Tätern begangen wurden. Aber es kann nicht Kernelement sein, was es leider derzeit ist. Eine strikte Migrationspolitik hätte einige dieser Täter diese Taten nicht in Deutschland begehen lassen, jedoch viele andere Taten nicht verhindert.
Psychische Probleme sind ein durchaus häufiger Grund für Gewalttaten. Insbesondere Erkrankungen im paranoiden Formenkreis sind hierfür prädestiniert. Nun spricht durchaus einiges dafür, dass wir vermehrt solche erkrankungen bei den zugereisten Tätern antreffen (daher ja auch die oben genannte Diskussion). Hier aber zu verallgemeinern ist ein Fehler.
Der erste und wichtigste wäre daher das Anfassen bei der, gegebenenfalls zwangsweisen, Behandlung psychischer Störungen, wenn eine Gefährdung besteht. Der Täter von Aschaffenburg war bereits zuvor psychisch auffällig und gewalttätig. Auch bei dem Täter von Magdeburg wirkt einiges so, als läge eine psychische Erkankung vor.
Selt dem Fall Mollath ist diese zwangsweise Behandlung nicht zu unrecht in ein sehr schlechtes Licht gerückt, sodass Zwangseinweisungen ingsgesamt erschewert wurden. Jedoch wird derzeit offenbar, dass hier die Entwicklung derzeit zu ungunsten der öffentlichen Sicherheit ging. Die Individualrechte werden derzeit nach derzeitiger Rechtslage und Auslegung deutlich höher als die öffentliche Sicherheit gewertet. Hier ist in meinen Augen ein großer Handlungsbedarf. Mit der Abänderung des Umgangs gewaltsam werdender Erkrankter würde nicht nur ein Schutz vor dem Subtyp Täter erreicht, der nun im Fokus der Öffentlichkeit steht, sondern auch vor weiteren Tätern, deren Taten oft nicht in den bundesweiten Medien wiedergegeben werden.
Dann muss die Arbeit von Ermittlungsbehörden und anderer Gefahrenabwehrbehörden unbedingt verbessert werden. Selbst wenn man beim Täter von Magdeburg keine psychische Erkankung zu Grunde legt, gab es viele, viele behördliche Erkenntisse, die ein eingreifen geboten hätten. Diese wurden nur nicht ausgetauscht. Datenschutz und eine erneute Hochhaltung der Individualinteressen gegenüber dem öffentlichen Interesse verhindern dies. Auch hier muss dringen nachgesteuert werden, da dies auch nicht nur gegen den einen Subtyp Täter wirkt.
Dass es momentan Personen, die legal keien Aufenthaltstitel bekommen würden zuindest augenscheinlich leichter und häufiger nach Deutschland komen, als solche die die Voraussetzungen erfüllen und unsere Wirtschaft voranbringen wollen, ist eine Diskussion die geführt werden muss. Aber bei der derzeitigen Sicherheitsdiskussion kommt dieser im Wesentlichen nur eine Nebenrolle zu.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass psychisch Kranke tatsächlich weniger Gewalttaten verüben als die Gesunden.
Problem ist lediglich, dass diejenigen die gewalttätig werden dann häufig schockierende und nicht nachvollziehbare Taten mit teilweise Zufallsopfern begehen, was das Ganze für die Gesellschaft so bedrohlich macht.
Wenn ein Krimineller den anderen umlegt kann man sich sagen: "Okay, ich bin kein Drogendealer oder Zuhälter, mir passiert das nicht." Wenn ein psychisch Kranker jemanden den er gar nicht kennt von hinten auf dem Bahnsteig vor den einfahrenden Zug schubst denken wir sofort: "Das Opfer hätte auch ich sein können."
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass psychisch Kranke tatsächlich weniger Gewalttaten verüben als die Gesunden.
In absoluten Zahlen wahrscheinlich ja. Neuere Studien zeigen beispielsweise auf, dass sich Depressionen bei Männern überproprtional auch in Gewalt ausdrücken. Mangels weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann man dann jetzt nicht abschätzen wie viel Gewalt im sozialen Nahraum durch psychische Erkrankungen begüstigt wird. Das wäre dann jetzt eine Diskssion, die hier jedweden Rahmen sprengen würde.
Aber im Grunde meinen wir dasselbe.
Verwechsel nicht Aggressionen und Gewalt.
Depressionen können sich bei Männern (eher als bei Frauen) auch durch aggressives Verhalten bemerkbar machen. Das bedeutet aber nicht gleich jemanden zu verprügeln oder gar im Stadtpark abzustechen. Bei der übergroßen Mehrheit der Erkrankten jedenfalls. Psychiatrien (nicht Forensik oder geschützte Stationen, sondern die offenen Stationen) sind meistens Orte wo es freundlicher und friedlicher zwischen den Patienten zugeht als draußen in der Gesellschaft der Gesunden.
Verwechsel nicht Aggressionen und Gewalt.
Aggressoionen und Gewalt hängen kausal zusammen. Ich habe nirgens geschrieben, dass jeder erkrankte gewalttätig wird, noch dies irgndwo impliziert.
Aber der Anteil an gewalttätigen Personen ist in der Gruppe der psychisch erkrankten im Formenkreis der Depressionen und Psychosen nun einmal höher. Daher auch die Forderung zur Gewaltvermeidung die Behandlung psychischer Erkrankungen. Daher auch der Hinweis nicht zu verallgemeinern.
Psychiatrien [...] sind meistens Orte wo es freundlicher und friedlicher zwischen den Patienten zugeht als draußen in der Gesellschaft der Gesunden.
Orte in denen besonders auf eine seelische Ruhe, Konfliktvermeidung, -bewältigung und -verarbeitung geachtet wird sind anders geprägt als das Leben in anderen Räumen. Das ist jetzt -mit Verlaub- ein nichtssagendes Argument. Nur weil Personen aufgrund einer Erkrankung gewallttätig wird heißt das nicht, dass diese Person immer aggressiv ist. Ich verweise noch einmal darauf, dass ich darauf hingewiesen habe nicht zu verallgemeinern.
Das Grundgesetz steht nicht dagegen. Lediglich das europäische Recht, was aber auch für gewisse Fälle eine Ausnahme vorgesehen hat, so das nationales Recht vorrangig anwendbar ist.