Versicherungsschaden KFZ
Guten Tag ,
ich bin geschädigter in einem Verkehrsunfall der sich vor 9 Wochen ereignet hat.
seitdem ist absolut nichts passiert.
mich habe ein Gutachten eingesendet und Polizeibericht indem die Schuldfrage geklärt wurde.
Nun nach 9 Wochen möchte die Versicherung wissen zu welchem Preis ich mein kaputtes Auto als Geschädigter verkauft habe ? Wozu möchten die das wissen ? Kann es denen nicht egal sein ?
zudem ist es auch nicht verkauft. Falls jemand Ratschläge oder sonst Antworten hat wäre ich dankbar es zieht sich sehr lang und ich brauche so langsam das Geld da ich in Vorkasse gegangen bin .. vielen Dank.
Tut mir leid vergessen zu erwähnen es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und das Auto steht noch beim Kollegen in der Werkstatt. Ich habe mir erstmal einen sehr günstigen „ersatzwagen“ gekauft … er meinte auch es rechnet sich nicht das Auto zu reparieren.
6 Antworten
Ich würde den Schaden von einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht regeln lassen.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert (=wie viel jemand für die kaputte Kiste noch zahlt) von der Auszahlung der Versicherung abgezogen. Der Restwert muss doch vom Gutachter ermittelt worden sein. Die sollen diese Summe abziehen und gut ist. Was du dann mit dem Auto machst, hat der Versicherung egal zu sein. Du kannst es auch für mehr als den Restwert verkaufen, falls du ein besseres Angebot findest.
Nun nach 9 Wochen möchte die Versicherung wissen zu welchem Preis ich mein kaputtes Auto als Geschädigter verkauft habe...
Ganz einfach - weil dein Restwert vom Schrottauto in Abzug gebracht wird beim Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung!
PS: Hast du denn keinen Anwalt eingeschaltet? Kosten für den Anwalt übernimmt doch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ;-)
Hast du nicht die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht? Also bei uns macht das direkt die Werkstatt. Wie kommen die darauf, dass du das Auto verkauft hast?
Tut mir leid vergessen zu erwähnen es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und das Auto steht noch beim Kollegen in der Werkstatt. Ich habe mir erstmal einen sehr günstigen „ersatzwagen“ gekauft …
Dann bekommst du den Restwert des Fahrzeuges vor dem Unfall abzüglich des Betrages den du bei einem Verkauf erhalten hast. Zumindest ist das in Ö so.
Ahhh okaay und wenn ich das Auto nicht verkauft habe ?
ein guter Kollege der viel für mich macht will das kaputte Auto zerlegen und mir anschließend sobald alles verkauft ist einen kleinen Abschlag geben.
Dann kläre es mit der Versicherung dass die nach dem Gutachten abrechnen sollen.
Was du dann mit dem Auto machst, hat der Versicherung egal zu sein...
Ist ihr aber nicht egal...