Sollten Arbeitslose und Bürgergeldempfänger besser bezahlt werden, da der administrative Aufwand der Betroffen nicht unerheblich ist?

5 Antworten

da der administrative Aufwand der Betroffen nicht unerheblich ist?

Arbeitslose, die ALG 1 beziehen, erhalten eine Versicherungsleistung, denn sie haben selber - genau wie der Arbeitgeber - in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt...

Bürgergeldempfänger müssen beim Erstantrag zwar viele Formulare ausfüllen, Unterlagen, wie z. B. kontoauszüge einreichen aber dafür beträgt der anschließende Bewilligungszeitraum entweder sechs oder zwölf Monate, bevor eine Weiterbewilligung beantragt werden muss.

Vor diesem Hintergrund hält sich der "Administrative Aufwand" in Grenzen und muss deshalb nicht extra vergütet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
da der administrative Aufwand der Betroffen nicht unerheblich ist?

Der Aufwand derjenigen, die das Geld in die Kassen hinein schaffen, dürfte weit größer sein. Und diese Personen werden doch mit einer besseren "Bezahlung" der Leistungsempfänger genau genommen bestraft! Nur aus welchem Grund genau soll das passieren? Sind diese Personen etwa dafür verantwortlich?

Nebenbei: Leistungsempfänger (ohne das abwertend betrachten zu wollen!" werden nicht bezahlt, sondern unterstützt. Für eine Bezahlung muss man eine Leistung erbringen.


JochenOWL  30.08.2025, 15:08

Die Frage des FS ist an einer Stelle missverständlich, denn "Arbeitslose" und "Bürgergeldempfänger" werden über einen Kamm geschoren.

Man muss zwischen Arbeitslosen, die ALG I beziehen und Arbeitslosen, die ALG II/Bürgergeld beziehen, unterscheiden.

Das ALG I ist eine Versicherungsleistung, denn der Arbeitnehmer, der arbeitslos geworden ist und sein ehemaliger Arbeitgeber haben zu gleichen Teilen die Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Das ALG I stammt demnach von der Versicherung, so wie das Geld bei einem Sturmschaden am Haus oder ein Kaskoschaden am KFZ von der eigenen Versicherung stammt.

ALG II/Bürgergeld-Bezieher erhalten keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, sondern werden unterstützt.

Erst ist absolut unerheblich, die nötige Arbeitsleistung die derjenige dafür aufbringen muss ist verschwindend gering.

Zum Amt zu schlurfen ist großer Aufwand? Nö - ist eingepreist.

Ja wenn sie arbeiten. Weiterhin solltenx Bürgergeldempfänger die eine Arbeit aufnehmen gleich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben und nicht erst nach einem halben Jahr.