Plötzlich abgeschoben; Sind im Asylverfahren meines Freundes eventuell Fehler unterlaufen?

5 Antworten

Es ist vollkommen irrelevant wie das abgelaufen ist, da nie eine Begründung für Asyl vorlag. Daran hätte auch ein Widerspruch nichts geändert. Oder wovor genau ist ein türkischer Staatsbürger aus der Türkei geflüchtet?


HTDD19  02.08.2025, 02:30

Vor den Vergewaltigten und Rachsüchtigen Ziegen.

MiXXXery 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 01:32

Aufgrund von Homosexualität kann in der Türkei eine Gefahr von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.

Dies wäre ein Grund für subsidiären Schutz; https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html

CareIVL  28.07.2025, 01:46
@MiXXXery

Jaja.

Plötzlich dann homosexuell.

Glaubst du doch selbst nicht.

Und nein, das ist eigentlich weder ein Grund für den Status als Flüchtling und auch nicht für Asyl.

Schon gar nicht wenn es ohnehin wahrscheinlich alles fingiert ist. ^^

Stellwerk  28.07.2025, 07:56
@MiXXXery

Für was dieser subsidiärer Schutz in Deinen Augen alles herhalten muss, ist schon witzig.

Wenn dein Freund aus der Türkei stammt,liegt kein Grund für Asyl vor.

Also ich weigere mich, für Personen tätig zu werden, wenn ich nur die Hälfte erfahren habe und nicht aller Unterlagen habe.

Das hat nichts mit Asyl zu tun. Ist aber in Fast allen Fällen Realität, dass man für niemanden eine Initiative ergreifen kann wenn Informationen fehlen oder stückweise durchsickern. Das ist einfach nur verschwendete Zeit und verschwendet es persönliches Engagement.

Es wäre schön, wenn es anders wäre, aber leider der Normalfall.

Anwälte verdienen damit Geld, denn jede neue Information ist auch neue teure Arbeit.

Kämpfe für deinen Freund, das braucht er. Aber sich es auch bitte realistisch.


CareIVL  28.07.2025, 02:05

Schau dir die anderen Fragen des FS an.

Die Geschichte wandelt sich immer mal wieder und dreht sich mit allen ,, Optionen " im Kreis.

Kein Asylverfahren dauert 3 Jahre. Gaube eher, dass das Versagen bei deinem Freund lag. Er haette nach seiner Einreise nach Oesterreich einen Asylantrag stellen und dort auf den Bescheid warten muessen. Solange ein Asylbewerber keine unanfechte Ablehnunh erhaelt, kann er dagegen klagen.

Nehme mal stark an, sein Antrag wurde abgelehnt und er hat weder Widerspruch eingelegt, noch ist er der Aufforderung zur Ausreise nachgekommen.

Abschiebungen werden nicht angekuendigt, da diese Leute dann untertauchen wuerden.

Hätte er nicht einen Abschiebebescheid bekommen müssen?

Mit der Ablehnung seines Asylantrages erging auch eine Ausreiseaufforderung. Einen gesonderten Bescheid gibt es meines Wissens auch in Österreich nicht.

Hätte er nicht Widerspruch auf die Ablehnung seines Asylgesuchs einlegen können?

Hätte er, hat er aber offenbar nicht.

Er hätte doch eigentlich die Möglichkeit haben müssen, freiwillig allein auszureisen?

Hatte er, seit der Rechtskraft des ablehnenden Bescheides.

Was meint ihr zu diesem Vorfall?

Aus meiner Sicht ist es korrekt verlaufen, will das aber aus der Ferne nicht beurteilen. Wie lange war er in Österreich? Und wann wurde über seinen Antrag entschieden?


MiXXXery 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 17:43

Weiß nicht. Hatte zu wenig Zeit mit ihm.