Plötzlich abgeschoben; Sind im Asylverfahren meines Freundes eventuell Fehler unterlaufen?
Mitte Juli, an seinem Geburtstag wurde mein Freund abgeführt. Morgens kam die Polizei und holten ihn. Er wurde eingesperrt für 2-3 Tage. Dann wurde er zum Flughafen gebracht und nach Istanbul geflogen.
Ich hörte 3 Tage nichts von ihm. Dann erreichte mich am 3. Tag ein Anruf und Nachrichten auf WhatsApp.
Das alles ereignete sich in Österreich.
Eine Einreisesperre bekam er obendrauf.
Im Vorfeld lebte er 3 Jahre in Deutschland. Dann wurde er nach Österreich gebracht, weil Österreich für sein Asylverfahren zuständig war.
Ich vermute, dass sein Asylverfahren nicht korrekt abgelaufen ist.
Hätte er nicht einen Abschiebebescheid bekommen müssen?
Hätte er nicht Widerspruch auf die Ablehnung seines Asylgesuchs einlegen können?
Er hätte doch eigentlich die Möglichkeit haben müssen, freiwillig allein auszureisen?
Was meint ihr zu diesem Vorfall?
Wie hätte es mit subsidiären Schutz ausgesehen? Er ist türkischer Staatsbürger.
5 Antworten
Es ist vollkommen irrelevant wie das abgelaufen ist, da nie eine Begründung für Asyl vorlag. Daran hätte auch ein Widerspruch nichts geändert. Oder wovor genau ist ein türkischer Staatsbürger aus der Türkei geflüchtet?
Wenn dein Freund aus der Türkei stammt,liegt kein Grund für Asyl vor.
Also ich weigere mich, für Personen tätig zu werden, wenn ich nur die Hälfte erfahren habe und nicht aller Unterlagen habe.
Das hat nichts mit Asyl zu tun. Ist aber in Fast allen Fällen Realität, dass man für niemanden eine Initiative ergreifen kann wenn Informationen fehlen oder stückweise durchsickern. Das ist einfach nur verschwendete Zeit und verschwendet es persönliches Engagement.
Es wäre schön, wenn es anders wäre, aber leider der Normalfall.
Anwälte verdienen damit Geld, denn jede neue Information ist auch neue teure Arbeit.
Kämpfe für deinen Freund, das braucht er. Aber sich es auch bitte realistisch.
Schau dir die anderen Fragen des FS an.
Die Geschichte wandelt sich immer mal wieder und dreht sich mit allen ,, Optionen " im Kreis.
Kein Asylverfahren dauert 3 Jahre. Gaube eher, dass das Versagen bei deinem Freund lag. Er haette nach seiner Einreise nach Oesterreich einen Asylantrag stellen und dort auf den Bescheid warten muessen. Solange ein Asylbewerber keine unanfechte Ablehnunh erhaelt, kann er dagegen klagen.
Nehme mal stark an, sein Antrag wurde abgelehnt und er hat weder Widerspruch eingelegt, noch ist er der Aufforderung zur Ausreise nachgekommen.
Abschiebungen werden nicht angekuendigt, da diese Leute dann untertauchen wuerden.
Hätte er nicht einen Abschiebebescheid bekommen müssen?
Mit der Ablehnung seines Asylantrages erging auch eine Ausreiseaufforderung. Einen gesonderten Bescheid gibt es meines Wissens auch in Österreich nicht.
Hätte er nicht Widerspruch auf die Ablehnung seines Asylgesuchs einlegen können?
Hätte er, hat er aber offenbar nicht.
Er hätte doch eigentlich die Möglichkeit haben müssen, freiwillig allein auszureisen?
Hatte er, seit der Rechtskraft des ablehnenden Bescheides.
Was meint ihr zu diesem Vorfall?
Aus meiner Sicht ist es korrekt verlaufen, will das aber aus der Ferne nicht beurteilen. Wie lange war er in Österreich? Und wann wurde über seinen Antrag entschieden?
Aufgrund von Homosexualität kann in der Türkei eine Gefahr von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.
Dies wäre ein Grund für subsidiären Schutz; https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html