Ist das ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis?
Ich war gestern bei der Sparkasse bei einer Beratung. Hierbei haben mich zwei Banker beraten. Im Gespräch sagte dann der eine daß ich mal Kunde war, wir aber nicht zusammen gekommen sind und das Konto wieder gekündigt habe. Dann sagte er seinem Kollegen in meinem Beisein, daß meine Schwiegereltern auch schon lange Kunde bei der Bank sind.
Ich finde das hätte er nicht in meiner Gegenwart sagen dürfen und ist ein Verstoß gegen das Bankgeheimis, denn das geht mich ja nichts an wer noch Kunde bei der Bank ist. Oder habe ich etwa Unrecht? Soll ich ihn das nächste Mal darauf ansprechen? Der Berater ist im kleinen Ort sehr bekannt und spricht mit vielen privat. Ich möchte vorbeugen daß er sich da auch verspricht und anderen erzählt daß ich wegen einer Beratung bei ihm war und evtl. Kunde werde.
6 Antworten
Ja, das war ein Verstoß. Vermutlich ist er davon ausgegangen, dass du das eh weißt. Der Kollege sollte evtl. noch mal eine Schulung bzgl. Bankgeheimnis und DSGVO machen.
Es gibt aber die DSGVO, nach der die Weitergabe personenbezogener Daten in dieser Art nicht erlaubt ist.
Bankgeheimnis ist so etwas wie das Ungeheuer von Loch Ness. Jeder redet darüber und niemand hat es je gesehen.
Bankgeheimnis können wir also als sinnloses Gelabere abtun. Oder kannst Du mir eine Rechtsgrundlage dafür nennen?
Also redet man von allgemeinen Verschwiegenheitspflichten, insbesondere vom DSGVO.
Wo siehst Du denn da den Verstoß?
Innerhalb einer Bank dürfen doch wohl Informationen übermittelt werden. Ist doch kein Geheimdienst wo die Abteilungen voneinander abgeschottet sind.
Und über Dinge die man als bekannt voraussetzt, Bankverbindung der Schwiegereltern, darf man auch reden.
Wenn ich in einer Besprechnung sitze sollte nicht jemand mit Namen erwähnt werden der dort Kunde ist....was hat mich das an zu gehen?
Wenn Du so empfindlich bist, dann meide jede Filialbank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank.
Führe ausschließlich Konten bei Onlinebanken. Da bist Du eine Nummer unter tausenden oder Millionen. Anonymer geht es nicht.
Das hat damit nichts zu tun...Mir scheint du hast nichts verstanden...Ich darf in jede Bank gehen ohne Kunde zu sein...aber es ist ein Unterschied zu Infos die ich von einem Banker direkt mitbekomme...
Dann beginne jedes Gespräch mit Deinem Banker oder Banker in Spe mit dem Satz "Ich möchte ausschließlich über Dinge reden die mein Anliegen betreffen". Dann hält der auch den Mund.
Bei "meiner"Sparkasse ist man an meiner Verschwiegenheit am verzweifeln. Ich rede nie über Dinge die neben der Sache sind und zwar weil ich dann eine Steilvorlage für neue Angebote geben würde. Damit möchte ich nicht belästigt werden. Ich vermeide es auch der Sparkasse irgendeinen Hinweis auf meine Gesamtvermögenslage zu geben damit der "Berater" nicht wie eine Klette an mir hängt.
Ich finde, daß der Berater nur dann passende individuelle Angebote unterbreiten kann, wenn er weitgehendst über das gesamte Vemögen einen Überblick hat.
Wenn ich zu einem professionellem Kleidungsgeschäft gahe um mir ein Sakko zu kaufen, dann stimmt er es auf Hemd und Krawatte und Hose ab. Wenn ich ihm das verschweige dann sucht er Dir irgendwas raus was evtl. passen könnte, aber eine korrekte Beratung wird das bestimmt nicht. Versehst Du was ich meine?
Es kommt nicht immer vor, dass man zum Sakko im gleichen Geschäft auch eine passende Hose und Krawatte bekommt. Dann geht man woanders hin.
Im Bankbereich ist "woanders" eine andere Bank. Du glaubst doch sicher nicht, dass ein Bankberater einen Kunden auf diesem Weg unterstützt. Im Gegenteil, jeder möchte das Geld des Kunden im Hause halten, egal wie teuer das den Kunden kommt und wie schlecht das Angebot der Bank ist.
Gegen das Babkgeheimnis wurde nicht verstoßen, ggf. gegen die DSGVO, aber auch davon gehe ich eher nicht aus.
Man gibt bei vielen Gelegenheiten selbst bekannt, bei welcher Bank man ist. Alleine bei jedem Zahlungsvorgang mit der Karte in einem Geschäft kann jeder Dahinterstehende am Design der Karte erkennen, bei welchem Kreditinstitut das Konto ist.
Anders würde es vermutlich aussehen, wenn der Genannte bei der Bank nur Produkte abgeschlossen hat, die man nicht so offensichtlich nutzt (z. B. Girokonto bei einer anderen Bank, bei Dieser aber Kredite)
Bei der Bewertung geht es übrigens primär um das Übliche, nicht ob für Person das Feature nutzt.
Doch es wurde gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Ich kann mich an eine Beratung erinnern, das war 1988 als ich den Auftrag als Banker hatte einen Kunden anzurufen. Dummerweise war die Ehefrau dran und es ging um das Konto des Mannes. Ich habe die Ehefrau drum gebeten mich zurück zu rufen, es ginge um sein Konto bei uns....nach einem Tag wurde ich von meinem Chef zu einem ernsten Gespräch gebeten in dem ich auf das Bankgeheimnis hingewisen wurde. Der Ehemann hat sich beschwert, wie ich dazu komme sein Konto bei uns seiner Frau gegenüber zu erwähnen? Habe ich überhaupt geprüft ob die Frau Vollmacht hat? Was ist, wenn es ein geheimes Konto des Ehemannes wäre wo er heimlich seit vielen Jahren Geld sammelt....ich habe nur die gelbe Karte bekommen..sollte das nochmal vor kommen werde ich gekündigt...
Damals war die Situation vollkommen anders. Dass mit der EC-Karte bezahlt wird, war vollkommen unüblich.
Auch rechtlich ist es nicht vergleichbar. Das erste konkrete Datenschutzgesetz trat in Deutschland 1994 inkraft, so dass davor die andere Regelungen, die Datenschutz passiv beinhalteten, anders bewertet wurden.
Hinzu kommt, dass Verantwortliche selbst oft gar nicht die rechtlichen Details kennen. Die arbeiten nach den betrieblichen Vorschriften und nutzen die rechtlichen Begriffe eher um ihrer Aussage mehr Nachdruck zu verleihen.
An Ende aber ging es in der konkreten Situation wohl eher darum einen meckern den Kunden zufriedenzustellen, weniger um eine rechtliche Bewertung.
Jeder der deine Schwiegereltern die Bank betreten sieht, weiß dass sie dort Kunden sind. Vermutlich haben sie selber schon mit Bekannten vor oder an der Bank geschwatzt oder sie gegrüßt.
Die Banker hätten das Bankgeheimnis gebrochen, wenn sie dir den Kontostand mitgeteilt hätten, oder ihre Geldanlange oder Schulden.
Der Berater wollte dir einen Vorteil verschaffen und so dankst du es ihm?
Wenn ICH in die Bank gehe, habe ICH entschieden, dass andere mich dabei sehen können. Der Bankangestellte hat das für mich nicht zu entscheiden. Natürlich ist das nicht dramatisch. Nichts desto trotz ist es falsch!
Nur weil ich eine Bank betrete muß ich dort kein Kunde sein.
Ich habe jedes Jahr mein Roller kennzeichen bei der VR Bank geholt und war dort nie Kunde. Ich gehe öfters zur Sparkasse in der Nähe Geld abheben und war dort nie Kunde .usw...
Nein ,ich würde da meinen Mund halten.
Es gibt kein juristisch belastbares Bankgeheimnis.