Einbürgerung erstmal nur noch auf Bewährung?

6 Antworten

Hallo titzi4,

ein solches Vorgehen ist zunächst mal vollkommen unnötig, da dies bereits vor einer Einbürgerung geprüft wird. Es wird in gewissen Kreisen, sei es nun böswillig oder aus purer Dummheit, gelegentlich die Lüge vorgebracht, die Staatsbürgerschaft würde einfach so nach Zeitlablauf verschenkt. Das entspricht nicht den Tatsachen.

Nach 3 Jahren ist ein erfolgreicher Antrag nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

5 Jahre sind der Regelfall und auch hier sind die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen.

https://www.xn--einbrgerung-whb.de/fragebogen.php

Des weiteren wäre es eines Rechtsstaats unwürdig, eine "Staatsbürgerschaft auf Probe" auszugeben und damit eine Zweiklassengesellschaft zu etablieren.


Gabel1953  10.01.2025, 13:27

Da hast Du Recht.

Sollte man das Grundgesetz abändern,

Mit Änderungen des GG wäre ich ganz vorsichtig!

so dass Einwanderer/Flüchtlinge ERSTMAL nur noch auf Bewährung eingebürgert werden, um zu schauen, wie/ob sie sich integrieren,

Bevor sie überhaupt einen Antrag stellen dürfen, müssen sie bereits beweisen, dass sie das sind.

legal arbeiten

die Sicherung des Lebensunterhalts ist bereits Voraussetzung

oder Straftaten begehen?

Wer 5 Jahre keine begeht, der fängt dann als Deutscher an?

Und erst nach einer entsprechenden Karenzzeit dann richtig eingebürgert werden?

Entweder man ist deutscher Staatsbürger oder eben nicht. Ein bisschen schwanger gibt es auch nicht.

Denn wenn sie erstmal Deutsche sind, kann man sie nicht mehr zurückführen, nicht mehr abschieben.

Doch, es gibt schon Möglichkeiten. Man muss diese anwenden, das wären aber sehr drastische Fälle.

Hier der Bundesgerichtshof:

Kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden? Ja. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Das Verbot, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, gelte nur für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft. Der Schutz gegen Ausbürgerungen gelte nicht für solche Staatsbürger, die ihren Status durch Täuschung, Drohung oder Gewalt erhalten haben. Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt hat. Laut Gesetz ist die Rücknahme nur fünf Jahre nach der Einbürgerung möglich.  https://www.vorwaerts.de/artikel/deutschen-staatsbuergerschaft-entzogen
Die Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen wurde gerade von fünf auf zehn Jahre verlängert. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutscher-pass-kann-aberkannt-werden-

Das wäre eine gute Möglichkeit.

Besser aber wäre es das eine verliehene Deutsche Staatsbürgerschaft lebenslang wieder aberkennbar bleibt. Auch wenn der Klient dann staatenlos ist. Kriminelle haben wir selbst genug.

Ebenfalls sollen Doppel - Staatsbürgerschaft abgeschafft werden. Man kann sich dafür entscheiden Deutscher Staatsbürger zu sein oder nicht.


titzi4 
Beitragsersteller
 10.01.2025, 18:26

Gute Ansicht.

Ja, aber im Herkunftsland!


Oponn  10.01.2025, 12:48

Und wenn man das da hat, bekommt man sofort die deutsche Staatsbürgerschaft? Krasser Vorschlag.

schelm1  10.01.2025, 12:51
@Oponn

Da gelten dann die Bestimmguenn des Landes in das man einwandern möchte.

Oponn  10.01.2025, 12:52
@schelm1

Was dann de facto keinerlei Änderung wäre.

Wenn das zu einer beschleunigten Integration führt, weil es diejenigen, die hier was Sinnvolles anfangen wollen, zeitlich begünstigt (kein ewiges Warten auf Arbeitsgenehmigung u.ä.) wäre das womöglich gut. Wenn es allerdings den bestehenden Verfahren verlängernd hinzugefügt würde, verschlechternd.