Umgang verweigern, wenn Vater nicht fahrtüchtig?
Hallo,
der Vater meines Babys bittet mich, ihm das Kind vorbeizufahren, weil er nicht fahrtauglich sei. Er hat am Abend zuvor zu viel getrunken. Darf ich den Umgang für diesen Tag verweigern oder was würdet ihr tun?
Gibt es eine schriftliche Umgangsregelung ?
Nein gibt es nicht
6 Antworten
Biete ihm an, dass er das Kind um die Mittagszeit mit Bus und Bahn abholen kann. Bis dahin dürfte er wieder halbwegs nüchtern sein.
Kein Kind sollte sein Elternteil in einem berauschten Zustand ertragen müssen.
Erstmal solltest du es wertschätzen, dass er so ehrlich ist und den Alkohol zugibt. Ich kenne auch genug Elternteile, die das nicht zugeben würden und auch betrunken das Kind abholen.
Dann könntet ihr entweder absprechen, dass er eben samstags Abends nichts trinkt oder alternativ kann er sein Kind halt beispielsweise mittwochs nach dem Kindergarten abholen. Dienstag ist jetzt kein typischer "Sauftag".
Wieso willst du ihm denn den Umgang verweigern.
Niemand zwingt dich das Kind vorbei zu bringen, aber das war ja auch nur eine Bitte.
Nur weil er kein Auto fahren darf oder will kann er trotzdem ein Kleinkind beaufsichtigen.
Wenn er jetzt beim abholen sichtbar angetrunken ist sieht die Sache anders aus.
Ich würde in seinem Zustand das Kind ihm nicht geben..wenn er wusste daß er Umgang hat am nächsten Tag,warum muss er sich da betrinken??? Geht's noch???? Umgangsrecht hin oder her..geht garnicht. Kein Verantwortungsgefühl..darüber würde ich an der richtigen Stelle nochmal sprechen...da hört der Spaß auf ..Dir und dein Kind wünsche ich alles Gute
ja, verweigern
er ist offenbar aktuell nicht in der Lage für ein Kind zu sorgen
Am Abend zuvor bedeutet jetzt nich das er voll is, aber je nachdem würde ich mit ihm reden, ob er grad zu starke Kopfschmerzen sonstwas hat, weil das muss man dem Kind dann auch nich zumuten.
Aber andererseits wenn er fit und nüchtern is, warum soller das Kind nich sehen dürfen.
Und bitte benutzt nich das Kind als Racheaktion, weil du persönliche Probleme hast, das Kind hatn Recht auf einen Vater, selbst wenn der Vater ein kack Beziehungsmensch is.
Und wenn ihr offizielle Besuchsregeln habt dann weißt du ja musste mitn Jugendamt dann klären und so.
er wusste vorher an welchem Tag er das Kind zur Aufsicht bekommt
ein verantwortungsvoller Vater dröhnt sich nicht am Abend zuvor die Birne mit Alkohol zu, sodass er am nächsten Tag seinen Verpflichtungen nicht nachkommen und kein Auto fahren kann!
stimme ich zwar irgendwo zu, aber andererseits is jetzt der nächste Tag und die dröhnung is vorrüber, ihm grundsätzlich das Kind zu verbieten halte ich auch nich für absolut richtig, dann eher mit Aufsicht, und kucken ob er sich benimmt, und ansonsten fährt man wieder.
die Dröhnung ist nicht vorüber, sonst könnte er jetzt Auto fahren
er sagt von sich selbst, dass er aktuell nicht fahrtüchtig ist, also vermutlich hat er einen ziemlichen Kater
dadurch ist er unkonzentriert, seine Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit sind beeinträchtigt
wenn es sich um ein Kleinkind handelt, auf das aufgepasst werden soll, ist das eine denkbar schlechte Ausgangslage und gefährlich
in der Frage steht "Baby"
wenn er nicht Auto fahren kann, ist er nicht fit und nüchtern genug für das Aufpassen auf ein Kleinkind
wenn Kleinkinder anfangen zu krabbeln und zu laufen, muss man immer aufpassen und schnell eingreifen können, weil das Kind sonst was macht, was gefährlich sein könnte
das Kind in der Situation nicht an den Vater abzugeben, hat auch nicht mit Rache, sondern mit Verantwortungsgefühl zu tun
du weißt glaub ich echt nich das man restalkohol haben kann der dich fahruntüchtig macht, aber mit dem du im Grunde nüchtern wärst.
Und mal an die möglichkeit zwei gedacht das er zwar nüchtern is aber aus Schutz nicht fahren will wegen der Möglichkeit des Restalkohols, das es also auch nich böse gemeint is?
Vielen Dank. Es zeigt einfach, dass er kein Verantwortungsbewusstsein besitzt, aber ich kann ihm ja nicht dauerhaft das Kind vorenthalten... oder was kann ich tun, wenn das öfters vorkommt?