Meine Freundin hat mit mir Schluss gemacht was habe ich falsch gemacht?

13 Antworten

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Hallo Mannbart09,

so selbstverständlich ist es auch in unserer Gesellschaft nicht, dass eine Frau oder ein Mädchen einfach eine sexuelle Service Providerin im Sinne einer Freundin, Partnerin oder Ehefrau ist.

Freundschaft, Partnerschaft oder Ehe stellen auch nicht automatisch ein Einvernehmen zum Geschlechtsverkehr, wie dieser Begriff in der Rechtssprechung und im Strafrecht gebräuchlich ist, her.

Dass viele Menschen ihre "Bedürfnisse" haben, denen sie folgen, mag zu dem einen oder anderen "Business Case" führen, der aber nicht immer gegeben und nicht automatisch von Menschen, die ihren Bedürfnissen an Ort und Stelle folgen wollen, "abgerufen" werden kann.

Vielleicht mag es wie von einem anderen Stern klingen - aber es gibt auch so etwas wie Liebe - um mit Karat zu sprechen "etwas ganz weit oben, ganz weit oben". Aber auch dieser Begriff wird häufig im Sinne dieses "Business Cases" und im Kontext eigener Bedürfnisse - ich will so weit gehen - auch missbraucht.

Unter Liebe entsteht Einheit, die sich nicht instrumentalisieren lässt, aber von Menschen einander und mit sich selbst wahrgenommen werden darf. In der Einheit dürfen sich die Menschen dann gegenseitig etwas geben und schenken, um somit auch Dinge wie Sexualität miteinander zu teilen. Da haben allerdings eigne Bedürfnisse keinen Raum.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung
EarthCitizen20  17.11.2023, 11:32

Hallo Mannbart09,

hab vielen herzlichen Dank für den Stern. Ich freue mich sehr, wenn ich Dir habe helfen können.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

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Meinst Du die Frage ernst?

Nur weil man eine Liebesbeziehung führt heisst das nicht dass man jederzeit und ungefragt Zugriff auf alle Teile der Existenz seines Partners oder Parnerin Zugriffsrecht genießt.

Mal angenommen Du wirst Wach und deine Freundin ist gerde dabei eine Gurke in deinen Hintern zu schieben, würdest Du nicht erwarten dass Du über dieses Vorhaben informiert wirst bevor die Gurke deinen Schließmuskel passiert?

Letztlich kannst Du sehr froh sein, dass sie es beim Schlussmachen belassen hat und dich nicht angezeigt hat. Denn da gibts in Deutschland ja diesen Gesetzestext der dazu passt, nämlich den §177 StGB:

Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt ... wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt..., wenn
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,...
...der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
Der Versuch ist strafbar.

Sieh schleunigst zu, dass Du das begreifst und dich ganz ernsthaft bei deiner Exfreundin entschuldigst.

Wie du schon selbst gesagt hast: Sie ist dein Freundin. Und nicht deine immer zu Diensten stehende Prostituierte.

Dein Menschenbild von dir, deinen Bedürfnissen und deiner Freundin ist seit locker 500 Jahren mega-out.

Du weißt genau was du falsch gemacht hast. Nur weil sie deine Freundin ist ( war), kannst du nicht einfach mit ihr Sex haben wenn sie das nicht willl oder davon nichts weißt.

Die Entscheidung von deiner Ex ist vollständig richtig gewesen.

Hallo manche Frauen. Die mögen das nicht weißt du manche Frauen müssen man Fragen in nachts sie aufwecken und sagen. Ich habe so Lust auf Sex wenn sie sagt ich möchte nicht dann sollst du auch das akzeptieren. Wenn die Person darauf keinen Problem hat dann kannst du nächstes Mal sie auch nicht aufwecken Ja,,. und einfach loslegen z.B bei mir wenn mein Freund bei mir in nachts das macht meine Hose auszieht ich habe darauf keine Problem.