Bussen immer das Einfahren ermöglichen?
Muss man Bussen, wenn diese von einer Haltestelle(nbucht) wieder in den fließenden Verkehr wollen, das Einfahren ermöglichen, oder darf man einfach weiterfahren? Oder ist es davon abhängig, ob er das Warnblinklicht eingeschalten hat (also hat er es an, muss ich ihn reinlassen, ansonsten nicht), oder wie genau ist das?
Danke im Voraus.
8 Antworten
Die Antwort auf Deine Frage findest Du hier:
Sobald er nach Links blinkt, darf man ihn nicht mehr überholen, auch wenn er in einer Bucht steht. Ansonsten ist Überholen in Schritttempo erlaubt.
Nein!
Wenn der Bus links blinkt, macht er damit seine Absicht deutlich, anzufahren, und dann gilt nach §20(5) der StVO:
"Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten."
du musst allen Schul-und Linienbussen (also prakt. allen Bussen), das Einfahren ermöglichen, wenn er links blinkt.
Du musst Bussen, die den linken Blinker gesetzt haben, hier das Einfahren ermöglichen, sie dürfen es aber auch nicht erzwingen, was leider häufig geschieht.
Wenn das Warnlicht eingeschaltet ist, dann darf der Bus zwar nicht losfahren, Du darfst ihn aber nur mit Schritttempo passieren, selbst wenn Du auf der anderen Strassenseite in der Gegenrichtung unterwegs bist.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten."
"ist zu ermöglichen" heißt nicht, dass die Busse Vorfahrt haben und einfach fahren dürfen. Sie sind zu behandeln, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, der in den fließenden Verkehr einfahren will. Natürlich ist es Gang und Gäbe, dass man den Bus vorher fahren lässt. Es ist aber keine gesetzlich festgeschriebene Pflicht.
Einem Bekannten von mir ist letztens ein Bus in die Seite gefahren, weil der ohne zu gucken einfach losgefahren ist. Busfahrer hat sich aufgeregt wie ein Rohrspatz - Polizei kam, sagte "Ätsch Busfahrer bist schuld, du hast 'doppelte Sorgfaltspflicht'". Schaden zahlt die Versicherung der BVG... dumm gelaufen :)
Sie sind zu behandeln, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, der in den fließenden Verkehr einfahren will.
Eben nicht wie jeden Anderen. Denn einem normalen Fahrzeug muss man nicht das Losfahren ermöglichen, einem Bus schon. Oder hast DU etwa Dein Zitat nicht gelesen?
Dasheißt, wenn an einem Bus vorbei fährst steigst du voll in die Eisen und wartest fein brav bis der Bus losgefahren ist?
Wenn ein Auto mehrere Meter vor dir aus ner Parklücke fährt reduzierst du doch auch deine Geschwindkeit, damit du nicht auffährst. Nur weil der blinkt, weil er aus der Lücke rausfahren will bremst du doch auch nicht sondern fährst weiter und denkst " Wart bis frei ist". So ist das beim Bus auch. Steht er an der Haltestelle fährst du vorbei, ist es dir möglich schadfrei (also ohne dass dir einer rauffährt oder du voll in die Eisen steigen musst) zu halten dann tus, ansonsten hat der Bus zu warten. Ganz einfache Sache. Nur weils ein Bus ist, darf der Fahrer noch lang nicht den Straßenerkehr gefährden ;-)
So ist das beim Bus auch.
Nein, eben nicht! Denn da steht doch eindeutig im von Dir zitierten Paragrafen:
Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Wenn ein "normales Auto" sich vom rechten Fahrbahnrand in den Verkehr einfädeln will, so hat der fließende Verkehr Vorrang. (StVO §10: "Wer ... vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist".)
Wenn aber ein Bus aus einer gekennzeichneten Haltestelle ausfährt, hat dieser Vorrang vor dem fließenden Verkehr.
Dass ein Bus sich hier eben nicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer verhalten muss, ist schon einfach daran zu erkennen, dass es für Busse eben den besonderen Paragrafen 20(5) in der StVO gibt.
leider nicht ganz richtig, wenn er dann in der Bucht steht, darf man mit schrittgeschwindigkeit und ohne das man die Fahrgäste behindert vorbeifahren.