Leider hattest Du nicht geschrieben, ob Du gesetzlich oder privat krankenversichert bist und das machte hier einen erheblichen Unterschied.

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Schliesst Du das Navi wirklich direkt an einem "originalen" USB-Anschluss des Rechners an oder an einem Hub?

Bei letzteren wird meist zu wenig Strom abgegeben, der dann eben nicht mehr zum Aufladen reicht.

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Eine allgemeine Fachhochschulreife ist immer gleich viel wert - "Fachabitur" ist nur Jargon - egal in welchem "Bereich" Du sie erworben hattest.

Ausschliesslich bei der "fachgebundenen Fachhochschulreife" gibt es da Unterschiede, aber die gibt es meines Wissen nur in Bayern.

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Es gibt zwar heute in einigen Bundesländern Universitäten und Studiengänge, die auch mit der FHR zugänglich sind, aber "Lehramt" ist eine der Ausnahmen, die ausschliesslich mit dem vollen Abitur studiert werden können.

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Trainee ist einfach ein etwas anderer Name für einen "Auszubildenden" in einem Beruf, für den es keine geregelte Ausbildung gibt.

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Das solltest Du in keinem Fall so schreiben, sondern solltest allenfalls Dein grosses Interesse und Deine Lernbereitschaft betonen.

Die nicht so guten Noten sehen die Leser ja ohnehin und der Satz "von den Noten allein lässt sich nicht auf die Intelligenz schließen" ist zwar nicht falsch, klingt aber in diesem Kontext sehr überheblich.

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Weihnachtsgeschenk zurück fordern nach Trennung

Hallo, ich war anfang Dezember mit meiner Exfreundin zusammen gekommen. Wir haben uns auch super verstanden und haben uns kurz danach entschlossen zu einer Silvesterparty zu gehen. Die Karten bezahlte Sie im voraus. Als ich ihr dann das Geld geben wollte meinte sie zu mir, dass es ein Weihnachtsgeschenk sei und ich nichts dazu geben müsste.

Über Weihnachten war Sie dann alleine in Urlaub und wir sahen uns auch erst am Silvesterabend wieder. Leider ignorierte Sie mich die ganze Zeit und benahm sich auch sonst sehr komisch. So kam es wie es kommen musste wir trennten uns.

Nun verlangt Sie das Geld für die Eintrittskarte zurück. Erst dachte ich mir, dass ich einfach zahlen solle um die ganze Geschichte einfach abhaken zu können. Aber kurz darauf rief mich ihr Onkel an und machte bei mir Druck! Sie redete etwas von ich zeige dich an und so einen Betrüger habe ich noch nie gesehen. Daher habe ich ihr gesagt, dass ich nie wieder etwas von ihr hören wolle und wir eigentlich auch längst quitt wären.

In unserer kurzen Beziehung habe ich sie aber auch zum Essen eingeladen, soll ich das nun auch zurück verlangen? Wie sieht es dann mit den Massagen aus, die sie von mir erhalten hat? Dazu kommt, da sie nicht bei mir schlafen wollte, bin ich immer zu ihr gefahren. Ich finde es etwas kindisch da nun so nach zu karren.

Wie sieht es rechtlich aus?

Also einfach mal angenommen mit Person A männlich und B Weiblich natürlich rein fiktiv. (beide über 25 Jahre alt)

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Weihnachtsgeschenk zurück fordern nach Trennung

Dazu der alte und rechtlich grundsätzlich auch richtige Kinderspruch:

"Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen."

Ausnahme gibt es nur in wenigen Fällen, wenn das Geschenk etwa in der ausgesprochenen Erwartung auf eine bestimmte Gegenleistung gemacht worden war, was bei Weihnachtsgeschenken wohl regelmässig nicht der Fall sein dürfte.

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Rotlichtverstoß mitn Fahrrad gefärdet mann die Führerschein ?

Nicht nur "Mann", sondern auch Frau gefährdet durch Rotlichtverstösse grundsätzlich seinen/ihren Führerschein, denn Punkte in Flensburg zählen immer gleich viel, egal ob die per Auto, Fahrrad oder zu Fuss "erworben" wurden.

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Wie wäre es denn mit Polen?

Da gibt es traumhafte Seen, an denen Ihr Urlaub machen könntet.

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Den Jamaikanern ist das völlig egal und da Du ja nicht in die USA - die sind da sehr zickig mit allen Arten von Lebensmitteln - sondern nach Deutschland fliegen willst, dürftest Du auch bei der Ankunft keine Probleme damit bekommen.

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Die Betreffzeile ist ok, der Schlusssatz inhaltlich auch, aber an der Rechtschreibung solltest Du da noch mal arbeiten.

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Was bringt abitur überhaupt?

Das Abitur bietet Dir grundsätzlich den Zugang zu allen Studiengängen an allen Hochschulen.

Wenn Du ohnehin nicht studieren, sondern lieber eine Ausbildung absolvieren willst, dann bringt es Dir also erst einmal gar nichts und falls Du später doch einmal studieren wolltest, dann könntest Du in knapp einem Jahr die FHR nachmachen und dann zumindest an allen Fachhochschulen studieren.

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Wenn A den Vertrag anficht mit der Begründung, er sei minderjährig, dann muss er diese Aussage auch beweisen und solange er diesen Beweis schuldig bleibt, gilt der Vertrag.

B muss da gar nichts beweisen.

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Einmal ist der Januar 2010 ja schon recht lange her und da solltest Du die damals gemachte miese Erfahrung in Deinem eigenen Interesse langsam einfach mal abhaken und nicht ständig weiter auf der Kränkung herumkauen - das bringt schlicht gar nichts.

Und auch die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Ex-Freundin Dir ein "Schuldeingeständnis" und damit die Voraussetzung lieferte, sie verklagen zu können, ist wohl auch exakt gleich Null.

Sieh nach vorn und lebe weiter!

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Mein Frage ist einfach und die Wahrscheinliche Antwort kenne ich auch:

Warum fragst Du denn hier, wenn Du die Antwort kennst?

Deinen Dir gesetzlich zustehenden Urlaub musst Du natürlich nicht "nacharbeiten".

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Wenn Du nach dem Urlaub nachweislich wegen einer anderen Krankheit AU geschrieben warst, dann müsste der AG erneut für bis zu sechs Wochen zahlen, wenn die erneute AU aber zumindest teilweiser dieselbe Ursache hatte wie die erste vor dem Urlaub - klingt für mich etwas so - dann bräuchte der AG tatsächlich nur insgesamt für sechs Wochen zu zahlen.

Entscheidend sind also letztlich die genauen Diagnosen vor und nach dem Urlaub, die der Kasse natürlich vorliegen.

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Dabei sind reichlich unnötige Anwendungen, die zwar keinen Schaden anrichten, aber Deinen Rechner eventuell erheblich abbremsen dürften.

Wenn Du genau wissen willst, welche davon für Dich sinnvoll sein könnten, dann solltest Du einfach mal nach dem Programmnamen googeln und Dir die Beschreibung ansehen und ausserdem solltest Du Deinen Browser so einstellen, dass er nichts mehr automatisch downloadet, sondern immer erst nachfragt.

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Wenn Du mal hier oben rechts unter "Rat suchen...." die Stichworte "Klassenreise Ijsselmeer" eingegeben hättest, dann wären Dir gleich reichlich fast identische Fragen und entsprechende Antworten vor die Füsse gefallen.

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Einmal hängt die Antwort natürlich davon ab, was genau Du denn trainieren willst und zum anderen davon, ob das wirklich nur eine Muskelprellung ist, die zwar schmerzen wird, aber wo durch ein Training sich nichts verschlimmern kann, oder ob vielleicht doch Sehnen oder Knochen oder Gelenke etwas mitbekommen hatten, die besser nicht gleich wieder hart gefordert werden sollten.

Ohne diese Informationen ist ein wirklich sinnvoller Rat nicht möglich.

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studiere an einer Hochschule im 3. Semester.

Vermutlich ist diese "Hochschule" ja eine Fachhochschule oder?

Mit dem dort erfolgreich erworbenen Bachelor hättest Du dann auch die Möglichkeit, an einer Universität weiter zu studieren, also etwa einen Master zu machen, ohne noch das volle oder fachgebundene Abitur nachmachen zu müssen.

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