Architekturportfolio für Bewerbung mit DIN A4 Vorgabe in Querformat erlaubt?

Ich bewerbe mich gerade für den Master in Architektur an einer Universität (TUM). Die Vorgaben von Uni zu Uni sind bezüglich der Portfolios immer sehr unterschiedlich was Seiten Anzahl und Format angeht. Die Uni, bei der ich mich gerade bewerbe gibt ein rein digitales Portfolio in DIN A4 Format an. Max. 15 Seiten (Ohne Titelblatt und Inhaltsverzeichiss) und 20mb Größe. Leider gibt sie nicht an ob die DIN A4 Seiten in Hochformat oder Querformat sein müssen (diese Information ist normalerweise gegeben).
Da es für den Bildschirm ist, ist Querfomat natürlich klar, jedoch stellt sich die Frage, ob hier das Querformat durch eine Doppelseite mit zwei A4 (Magazin-Style) erwartet wird? Was wiederum bedeutet dass das Format dann eigentlich A3 ist aber die Doppelseite als zwei Seiten zählen (das ist normalerweise für ausgedruckte Portfolios der Standard).
Oder eben jede Seite ein A4 im Querformat, so hat man theoretisch doppelt so viel Platz da eine quere Seite nicht als zwei Zählen, man jedoch wie im Magazin-Style layouten kann (gedacht zwei A5 zu einem A4, wenn man versteht was ich meine😅, also selbe Layout wie zwei A4 zu einem A3 nur kleiner skaliert... egal, ich komme vom Punkt ab).
Ich tendiere von der Logik her zwar zur zweiten Lösung, da so jede Seite auf dem Bildschirm aus einem A4 besteht, und wenn es letztendlich nicht angegeben wird kann es kaum falsch sein, jedoch frage ich mich dann was der Sinn dahinter ist A4 anzugeben da das digitale Portfolio sowieso keinen Maßstab hat.
sorry für den langen Text, ich hoffe ich hab’s verständlich gemacht.

Master, Layout, Architekturstudium, Portfolio
Darf ein anderer Designer mit meinem Layout weiterarbeiten?

Ich bin gelernter Grafiker und habe vor kurzem für einen Bekannten ein Corporate Design für dessen neu eröffnetes Café gestaltet (Logo, Speisekarte etc.). Nun habe ich eine Rechnung gestellt und wie es aussieht wird der Auftraggeber diese nur teilweise oder vielleicht sogar gar nicht bezahlen. Wir haben keinen schriftlichen Vertrag gemacht und ich bin mir über meine eigene Schuld/Dummheit diesbezüglich bewusst. Der "Kunde" ist eigentlich sehr zufrieden mit meiner Arbeit, aber der "Kunde" und derjenige, der mich und den "Kunden" zusammen gebracht hat, sind nun (ebenfalls wegen Geld) total zerstritten. Ich bin nicht sicher ob er mich als eine Art Druckmittel für den anderen hinhällt oder ob es allgemein seine Masche ist, gutgläubige Menschen abzuzocken. Ich weiß es nicht. Fakt ist, er nutzt das was ich gestaltet habe, in vollem Umfang ohne auch nur einen Cent bezahlt zu haben.

Aber darum geht es jetzt nicht. Zwischenzeitlich musste die Speisekarte geändert werden und weil ich keine Zeit hatte, wurde ich gebeten, das Dokument an einen anderen Designer zu senden, damit dieser die kleinen Änderungen vornehmen kann. Gesagt, getan. Für mich war das in dem Moment auch so in Ordnung, da ich nicht vorhatte, den "Kunden" langfristig zu betreuen und ich eigentlich froh war, das jemand anderes den Job übernimmt.

Nun habe ich erfahren, dass dieser Designer bereits eine Dritte und Vierte Version der Speisekarte im Auftrag des "Kunden" hat drucken lassen. Die Änderungen sind maginal und auf den ersten Blick nicht zu sehen. Es handelt sich um Anpassung der ein oder anderen Zutat oder eine Änderung der Öffnungszeiten. Das Erscheinungsbild hat sich absolut nicht geändert. Der andere Designer stellt diese Änderungen natürlich in Rechnung und hat sein Geld wohl auch bekommen.

Dass ich vermutlich mein Geld bezüglich des ursprünglichen Auftrags nie sehen werde und ich selbst dran Schuld bin, ist mir klar.

Hat aber der andere Designer überhaupt das Recht mit meiner Vorlage weiterhin Geld zu verdienen, obwohl der Kunde mich für das Erscheinungsbild noch gar nicht bezahlt hat?

Meine Idee wäre, den Designer vorerst einfach mal (schriftlich) freundlich zu bitten, zukünftig nicht mehr meine Vorlage und das Logo zu verwenden. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der andere Designer daran halten wird, da ich nicht das Gefühl habe, dass er mit "dem Kunden" unter einer Decke steckt.

Was aber wenn doch? Wie kann ich vorgehen? Nachweisen, dass das Erscheinungsbild aus meiner Feder stammt kann ich jedenfalls problemlos. Ich sehe einfach nicht ein, dass sich jemand mehrfach/langfristig an etwas bereichert, dessen Urheberrecht bei mir liegt und ich selbst nicht dafür bezahlt wurde. 

Recht, Urheberrecht, Grafikdesign, Layout

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