Überbrückungsgeld vom Amt bei Start einer Ausbildung?

Hallo

Ich beziehe zur Zeit noch Leistungen vom Jobcenter, fange aber ab dem 1.8 eine Ausbildung an durch die ich dann genug verdiene um mein Lebensunterhalt selbst zu Finanzieren.

Jetzt hab ich einen Brief im Briefkasten gehabt in dem die "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" angekündigt wurde.

Nachdem ich dann beim Amt angerufen habe, und mir das alles erklären lassen hab ( weil ich überhaupt nicht weiss was das alles bedeutet) hab ich dann gefragt wie ich im nächsten Monat leben soll.

Da ich nächsten Monat dann kein Geld bekomme, und mein Ausbildungsbetrieb mein Gehalt erst nach einem Monat überweisen wird, frag ich mich wie ich meine Miete, Strom und essen bezahlen soll.

Am Telefon wurde mir dann gesagt das einzige was ich machen kann, ist ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen was ich danach zurück zahlen muss...

Aber für solche Fälle muss es doch Pläne geben oder nicht?

Wird jeder der aus dem Jobcenter "aussteigt" so hart ins kalte Wasser geschmissen dass man den ersten Monat garnichts bekommt und man selbst zusehen muss?

Ich bin total verzweifelt und extrem ab heulen ich wohne erst seit 6 Monaten alleine meine Mutter ist aus der Stadt raus gezogen und ich habe jetzt wirklich Angst meine Miete nicht bezahlen zu können und nichts vernünftiges essen zu können 🙁☹

Vielen Dank im vorraus

Bleibt gesund

Ausbildung, Amt, Jobcenter, Überbrückungsgeld
Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?

Hallo!.

Meine Mutter hat eine Mieterhöhung von ihren Vermietern per Brief heute am 11. Mai 2020 erhalten.

Die Miete steigt ab dem 1. September.

Sie erhält eine sehr kleine Rente und ist wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Die Frage ist aber, WANN sie den Wohngeldantrag stellen sollte?

Sie will den erst im Juli stellen, weil dann wäre noch genügend Zeit und man könnte den vorher nicht stellen.

Sie wohnt in einem Dorf, und die Sachbearbeiterin wäre auf längere Zeit krank und da gäbe es auch keinen Stellvertreter. Die Sachbearbeiterin sei wohl frühestens im Juni oder Juli wieder im Amt.

Ich bin der Meinung, dass sie diese Woche schon den Wohngeldantrag stellen sollte, weil dann ist der schon mal gestellt, der bisherige Mietvertrag liegt vor, das Schreiben der Vermieter zur Erhöhung der Miete liegt vor, alles Wichtige ist schriftlich vorhanden. ,

Sie kann die Formulare einreichen und dann hat das Amt über 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeitens.

Damit sie dann passend zum 1. September, wenn die Miete erhöht wird, tatsächlich dann auch schon das Wohngeld erhalten kann, falls Sie denn berechtigt ist.

Dabej ist es auch uninteressant, ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, krank ist oder sonst was.

Es muss eine Stellvertretung geben, welche die anfallenden Anträge bearbeitet.

Wie seht ihr das? Hat jemand explizit Ahnung und kann vielleicht sogar auf ein Gesetz verweisen, ab WANN man den Wohngeldantrag beantragen kann?

Meine Meinung ist: desto früher man es beantragt, desto mehr Zeit hat das Amt, und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Tag der Mieterhöhung auch das entsprechende Wohngeld erhält.

Desto später man den Eintrag einreicht, desto weniger Zeit hat das Amt um ihn zu bearbeiten, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie pünktlich zum 1. September ihr Wohngeld erhält.

Grüße

Matthias

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Vermieter, Amt, Antrag, sachbearbeiter, Wohngeld, Ausbildung und Studium
Hartz 4 Stromkosten?

Guten Morgen an alle Frühaufsteher und oder Wachbleiber. Ich habe eine Frage zu Hartz4 bei der ich nicht weiter weiß. Ich versuche das mal zu Erläutern und würde mich über Antworten von euch Freuen die sie Beantworten können.

Also, es geht um folgenden Fall. Es gibt da jemanden der vor längerer Zeit gekündigt worden ist und in Hartz4 gerutscht ist. Leider ergaben sich wie bei vielen auch einige Schulden. Im Jahre 2015 oder 2016 auch bei dem Stromanbieter. Es wurden lange keine Abschläge gezahlt so das die Sperre des Stromanschlusses im Raum stand. Die damalige Summe war irgendwas um die 550 Euro. Die Summe wurde nach einem Antrag vom Job Center bezahlt und zur Rückzahlung wird Geld der Regellleistung einbehalten.

Jetzt ist es leider so das sich ganze Nummer wiederholt. Zwar ist die Summe nicht so hoch wie zuvor aber immerhin trotzdem noch um die 330 Euro. Es wurde wieder ein Antrag eingereicht aber noch nicht Beantwortet. Gibt es die Möglichkeit dss die Stromkosten erneut übernommen werden?

Dazu sei gesagt das betreffende Person wirklich eine Bewerbung nach der anderen raus haut, und die Situation wirklich ändern möchte. Die Arbeitsvermittlerin (es sind zwei getrennte Sachbearbeiter) ist voll des Lobes weil wirklich der Wille erkennbar ist. Dazu wurde noch ein Beratungsgespräch beider Schuldenberatung genehmigt um die Schulden in den Griff zu bekommen. Es wird also wirklich was unternommen um was zu verbessern.

Ich bin da als Antwortgeber überfragt. Wie sieht's da bei euch aus? Schon mal Danke für eure Antworten zur frühen Stunde....

Amt, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Soziales, Stromkosten

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