Darf ich hausgemachten Kuchen verkaufen?

3 Antworten

Bei uns nicht ohne Abnahme des "Herstellungsbetriebes" durch das Gesundheitsamt incl. Gewerbeanmeldung im Rathaus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, darfst du nicht.

Um gewerbsmäßig Backerzeugnisse verkaufen zu dürfen musst du:

  1. Eine Küche haben, in der ausschließlich deine Erzeugnisse hergestellt werden, bis auf mindestens augenhöhe gefliest, Abfluss im Fußboden und begehbar, sodass das Veterinäramt KEINE privaten Räumlichkeiten dafür durchqueren muss und einen Fluchtweg vorhanden ist.
  2. Eine Ausnahmeregelung bekommst du, wenn du die Konditorengesellenprüfung hast und nachweislich mindestens 3 Jahre als Gesellin in leitender Position in einem Betrieb tätig warst, und über 47 Jahre alt bist. Aber dann musst du einen Nachweis bringen, dass du "Meistergleiche Fähigkeiten und Kenntnisse" besitzt. Und dafür wiederum musst du eine Prüfung vor einem Prüfungsauschuss der Innung (?) ablegen- Kosten ca. 1000.-€. Das ist aber immer noch vergleichsweise kostengünstig, denn der Meisterbrief kostet dich locker das 10- 20fache.

Bäcker und Konditor sind noch immer meisterpflichtige Handwerke, deswegen wird es einem so schwer wie möglich gemacht. Ich selbst habe sämtliche Voraussetzungen erfüllt- bis auf den Nachweis meistergleicher Fähigkeiten und Kenntnisse- und habe meine Befreiung von der Meisterpflicht trotzdem nicht erhalten.

Auf meine Nachfrage wo ich diesen Nachweis erwerben könne, bekam ich von der Handwerkskammer Stade die lapidare Antwort: Das wissen wir auch nicht, wir sind für alle Handwerke zuständig, erkundigen sie sich bei der Innung.

Ich habe monatelang im Kreis recherchiert und irgendwann entnervt aufgegeben, habe ein komplett eingerichtete Chocolaterie zuhause und bin schlicht mit den Nerven am Ende!

Diese Bescheinigung ist Ländersache und in NDS anscheinend bisher nicht klar geregelt- im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die genaue Vorgaben haben, wie das zu handhaben ist.

So leid es mir auch tut- aber vergiss es!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernte Konditorin alter Schule

Wenn du es gewerbsmäßig machen möchtest, ist es besser sich beim Gewerbeamt zu erkundigen.

Gruß