Muss ich meiner Mutter eine Vollmacht schreiben, damit sie meinen neuen Personalausweis beim Rathaus abholen kann?

3 Antworten

Eine eigenhändig erstellte Vollmacht akzeptieren die meisten Meldebehörden nicht.

Lass dir dazu einen Vordruck durch das Meldeamt schicken. Darin steht dann alles, was auch drin stehen muss:

  • Vollmachtgeber (Name, Anschrift, Geburtsdaten)
  • Vollmachtnehmer (Name, Anschrift, Geburtsdaten)
  • Daten des Ausweises (Ausweisnummer, Gültigkeit von - bis, ausstellende Behörde)
  • Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes

Fehlt etwas davon, gibt es den neuen Ausweis nicht. Außerdem muss deine Mutter deinen alten Ausweis mitnehmen.

Solltest du noch nicht 18 sein, kann/muss deine Mutter dieses ohne Vollmacht abholen. Bist du noch nicht 16, muss auch dein Vater noch unterschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja sie braucht trotzdem eine Vollmacht.

Du schreibst einfach :

Hiermit bevollmächtige ich, (Dein Name), wohnhaft, (Deine Adresse), (name der Person die du bevollmächtige), wohnhaft (Adresse), dazu meinen neuen Personalausweis im Rathaus abzuholen.

PissedOfGengar  07.10.2020, 16:07

Das reicht so leider nicht.

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PissedOfGengar  08.10.2020, 11:00
@Thelittleorange

Ja, nur klappt das beim Ausweis nicht. Denn in einer Vollmacht zur Abholung eines Ausweises muss eine Erklärung enthalten sein, ob man den PIN Brief, den es zu jedem Ausweis gibt, per Post erhalten hat.

Fehlt diese Erklärung, zieht man unverrichteter Dinge wieder ab.

Des Weiteren muss die Identität beider Personen (Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer) eindeutig in der Vollmacht wiedergegeben sein. Um Verwechslungen zu vermeiden müssen daher Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort angegeben sein.

Obendrein muss auch der Ausweis explizit mit benannt werden mit Ausweisnummer etc.

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Wenn du mindestens 16 bist, braucht sie eine Vollmacht. Bist du aber noch juenger, braucht sie keine.

PissedOfGengar  07.10.2020, 16:07

Leider falsch. Zwar erlaubt das Personalausweisgesetz Minderjährigen die schon 16 sind Handlungen nach diesem Gesetz vorzunehmen, schreibt es ihnen aber nicht vor.

So ist eine Vollmacht die das Kind für die Mutter ausstellt erst ab 18 notwendig.

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