Rathaus möchte eine Urlaubsbestätigung bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, ist das rechtens?
Hallo ihr Lieben,
ich fahre nächste Woche in den Urlaub und muss schnell noch einen (vorläufigen) Personalausweis beantragen. Ich habe kurzfristig noch ein Termin diese Woche bekommen, allerdings möchte das Amt eine Urlaubsbestätigung, ist das rechtens? Ich meine ich habe kein Problem damit denen die vorzulegen, aber dürfen die das?
7 Antworten
Das mit dem Urlaubsnachweis ist seltsam - habe ich noch nie gehört, denn - wie auch sumi79 schreibt - wenn dein Perso weg ist und du dich nicht ausweisen kannst, ist das Dringlichkeit genug. Hat deine Stadt nur ein Bürgerbüro oder gibt es in Teilorten Ortsverwaltungen? Dann probier mal die aus. Die sind auch für die komplette Stadt zuständig (was aber nicht jeder weiß) und dort ist es meistens entspannter.
Oh, schade. Bei uns haben die alle offen, arbeiten aber auch mit Terminen. Trotzdem ist da weit weniger Hektik. Dann drücke ich dir die Daumen, dass es trotzdem noch klappt.
Das ist Quatsch. Schließlich geht es nicht um einen vorläufigen Reisepass.
Jeder Bundesbürger muss sich stets ausweisen können. Das ist eine Pflicht, die im Personalausweisgesetz vorgeschrieben ist. Folglich ist die Tatsache, dass du keinen Personalausweis besitzt der Dringlichkeitsnachweis an sich. Da hast du wohl eine/n nicht ganz wache/n oder nüchterne/n Mitarberin oder Mitarbeiter erwischt.
Nach dem Personalausweisgesetz bekommt man nur dann einen vorläufigen Personalausweis, wenn man glaubhaft machen kann, dass man sofort einen braucht. Das heißt, das Amt kann verlangen, dass du das glaubhaft machst - und dazu dann eine Bescheinigung verlangen. Das ist schon ok.
Nach dem Personalausweisgesetz bekommt man nur dann einen vorläufigen Personalausweis, wenn man glaubhaft machen kann, dass man sofort einen braucht.
Die Stelle im Personalausweisgesetz möchte ich gerne lesen.
§ 3 PersAuswG:
Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, ist ihr ein vorläufiger Personalausweis auszustellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__3.html
Hier stellt sich dann die Frage, welche Nachweise die Behörde zur Glaubhaftmachung verlangen kann.
Danke!
Glaubhafte Begründung und gleichzeitig ein Beleg:
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht. (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ein Beleg wäre z.B. eine Meldebescheinigung.
aber sicher, die Bedürftigkeit eines Vorläufigen muss nachgewiesen werden, sonst hätte es auf normalen Weg sein können.
vielfach wird innerhalb der EU auch ein max. 1 Jahr abgelaufener Perso akzeptiert.
Ja das Problem ist leider das er nicht abgelaufen ist sondern das ich mein Portmonee am Freitag verloren habe..
der Verlust ist der Behörde mitzuteilen, dass man aber in dem Moment verpflichtet ist, einen vorläufigen zu beantragen; HMMM
normale Laufzeit dürfte ausreichen
Dann wirst du wahrscheinlich auch eine Verlusterklärung abgeben müssen.
Naja verpflichtet nicht.. aber man sollte sich im Urlaub schon ausweisen können.
wozu Perso wenn man noch einen Reisepass besitzt, der noch gültig ist?
in deinem Falle hast eine Buchungsbestätigung, vorzeigen und gut iss
Du musst die Dringlichkeit nachweisen, weswegen du nicht auf den normalen Perso warten kannst. Daher ist das zulässig.
Ausweispflicht ist die Dringlichkeit an sich, wenn man keine andere Möglichkeit hat sich auszuweisen (Reisepass).
Die ganzen Ortsverwaltungen haben wegen Corona geschlossen.. Darum läuft das auch alles mit Termin ab..