namens Änderung obwohl man vorbestraft ist?

4 Antworten

Frage beim Standesamt nach. Ich kann mir nicht vorstellen, warum du den Namen nicht annehmen dürftest, mit den vorliegenden Anzeigen hat das sicher nichts zu tun. Ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen Vorfällen und der anstehenden Hochzeit.

Allerdings hoffe ich, du weißt, wen du heiratest und auch, was er getan hat, was noch an Strafen auf ihn zukommt und kannst ihm trotzdem Vertrauen und Liebe entgegenbringen.

Mich macht das nachdenklich, wenn du so locker darüber sprichst. Fünfzig Anzeigen ist eine Hausnummer, die nicht von heute auf morgen kommt und von erheblicher krimineller Energie zeugt.

Das mit den Vorstrafen gibt es nur bei der behördlichen Namensänderung aus wichtigem Grund (wenn der Vorbestrafte selbst seinen Namen ändern will).

Wenn ihr bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen wählen wollt, ist das kein Problem.

Vorsorglich aufgrund der Umstände: Du kannst den Namen dann erst wieder loswerden, wenn du geschieden oder verwitwet bist.

Das Standesamt wäre hier der richtige Ansprechpartner

Frage doch bitte Deinen rechtlich bewanderten Freund.

Ansonsten .... das zuständige Standesamt wird Dir gerne Auskunft erteilen.