Namensänderung nach der Hochzeit, trotzdem gleich verreisen möglich?
Hallo alle Zusammen.
Ich werde im Juni 2015 heiraten. Anschließend möchten wir gleich in unsere Flitterwochen.
Wie verhält es sich aber mit der Namensänderung?
Ich werde seinen Namen annehmen, aber die Dokumente, wie Reisepass, Personalausweis etc. werden doch erst nach der standesamtlichen Trauung geändert, oder?
Kann ich also nach der Hochzeit mit meinem "alten Namen/Personalausweis" fliegen oder erst mit den geänderten Dokumenten?
Danke
4 Antworten
Die Angaben des Reisenden müssen den Angaben im Ausweis entsprechen.
Sprich: Wenn Du die neuen Papiere erst nach der Hochzeit beantragen kannst, dann wirst Du wohl noch mit den "alten" fliegen. Dies solltest Du bei der Reisebuchung entsprechend berücksichtigen.
In manchen Gemeinden ist es möglich, dass man die Papiere auch schon mit der "Anmeldung zur Eheschliessung" vor der Trauung beantragt und die neuen Papiere direkt bei der standesamtlichen Trauung ausgehändigt bekommt. Das ist aber eine Entscheidung der Behörde und MUSS nicht angeboten werden. (Wenn man an einem anderen Standesamt heiratet, als an dem, wo man gemeldet ist, geht es sowieso nicht).
Das funktioniert allerdings nur dann, wenn du für die Einreise in dein Zielland kein Visum brauchst; dann bleibt dir nichts anderes übrig als Visum mit bisherigem Namen beantragen und auch mit "altem" Pass reisen. Sicherheitshalter aber Heiratsurkunde einpacken, wenn der aktuelle Familienstand im Hotel o. ä. von Bedeutung sein sollte.
Was nutzt Dir der neue Ausweis, wenn die Reise noch auf Deinen bisherigen Namen gebucht ist?
Wohin geht denn die Reise? Das wäre für mich entscheidend! Nicht das Du im Urlaubsland Probleme wegen der unterschiedlichen Namen bekommst. Dann flieg lieber mit dem bisherigen Ausweis/Reisepass!
Du kannst den Reisepass oder Ausweis mit dem neuen Namen schon Wochen vor der Eheschließung beantragen (dafür bekommst Du ein Formular vom Standesamt) und bekommst dann direkt nach der Trauung den neuen Pass ausgehändigt.
Du musst nur darauf achten, dass du auf dem Antrag für einen Personalausweis oder Reisepass mit dem Namen unterschreibst, den du durch die künftige Heirat erwirbst, denn sonst hast du mit dem neuen Ausweisdokument keine Freude, weil bei jeder Überprüfung wegen der Namensdifferenz eine Fälschung vermutet wird! Ein Missbrauch deinerseits wird dadurch ausgeschlossen, dass du beim Standesamt erst dann den Ausweis erhältst, wenn dein Name so lautet, wie er im Ausweis steht.
Ja, falls du noch die alten Dokumente hast und die nach Datum noch passen, kannst du verreisen.