Kann man nach der standesamtlichen Trauung neue Steuerklassen zugewiesen bekommen, obwohl man noch nicht zusammengezogen ist?
Hallo Ihr Lieben!
Im Oktober dieses Jahres wollen meine Verlobte und ich standesamtlichen heiraten. Da unsere eigentlich Hochzeit erst im April nächsten Jahres sattfinden wird und wir erst dann zusammenziehen dürfen (aufgrund unserer problematischen orientalischen Kultur) fragen wir uns, ob wir dennoch die Steuerklassen 3 und 5 anwenden können, da meine Verlobte noch in ihrer Ausbildung ist während wir aber eben noch nicht zusammengezogen sind.
Mit der Google-Suche nach dieser Frage kam ich leider nicht weit.
Ich danke Euch im Voraus für eure hilfreichen Antworten!
5 Antworten
Das hat mit zusammenziehen wenig zu tun, sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr die Steuerklasse wählen, also auch schon dieses Jahr
Hi, also ich weiß es nicht sicher aber ich denke nicht dass das etwas mit zusammen ziehen zu tun hat. Ihr habt geheiratet, standesamtlich, und das sollte reichen.
Ihr lebt zwar dann in räumlich getrennten Wohnungen, aber ja nicht getrennt voneinander (sprich als Paar getrennt und im Begriff sich scheiden zu lassen).
Da dürft ihr 3/5 veranlagen.
Ja könnt ihr - ist irrelevant ob ihr zusammen wohnt oder nicht ;)
Entweder 3/5 oder 4/4 wie ihr wollt.