muss Man als Doppelstaatler beide Ausweise zum Standesamt mitbringen wenn man heiraten will oder reicht der deutsche Ausweis?

1 Antwort

Du wirst beide Ausweise vorlegen müssen - und wohl zusätzlich den Nachweis erbringen müssen, dass Du im Land Deiner 2. Staatsbürgerschaft nicht bereits verheiratet bist ( Ehefähigkeitszeugnis ) .

https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?pstId=8967201

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

Das wird wohl auch bei Doppelstaatlern anzuwenden sein.