Solche Fälle kann man nicht in % ausdrücken. Wenn in meiner 40-jährigen beruflichen Laufbahn als Standesbeamter auch nur eine Braut oder ein Bräutigam meine obligatorische Frage verneint hätte, (was aber nie der Fall war!), wären das 0,06 % gewesen! Der Prozentsatz der Nein-Sager liegt also noch weit darunter!
Mir ist ein solcher Fall bekannt; damit blieb der Firmenname erhalten, der allgemein bekannt war.
"chen" ist eine Verkleinerungsform und im Zusammenhang mit dem Vornamen einer Frau ist dies damit zu erklären, dass Frauen gewöhnlich kleiner sind als Männer.
Die Probleme, die entstehen können, sind nur rechtlicher Art. Soweit ich mich noch erinnern kann, muss in einem solchen Fall vor der Heirat der Adoptionsvertrag aufgelöst werden.
Gül bedeutet im türkischen Rose. Viele Namen haben diese Bezeichnung als Zusatz. Beispiel: Birgül = erste Rose (erstes Mädchen der Eheleute), Songül = letzte Rose (letztes Mädchen der Eheleute).
Vatersname ist kein zweiter Vorname, sondern ein Unterscheidungsmerkmal von Personen mit dem gleichen Vor- und Familiennamen. Der Vatersname (in männlicher oder weiblicher Version) ergibt sich aus dem Vornamen des Vaters des Namensträgers. Vatersnamen gibt es vor allem auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR.
Auch wenn es "nur" um den zweiten Vornamen geht - es gibt bei der Namensführung keine Rangfolge und daher fällt den Wunsch unter die behördliche Änderung von Vornamen. Dazu ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Ob dein Übertritt zum Islam als wichtiger Grund anerkannt wird, hängt vom Sachbearbeiter der Namensänderungsbehörde ab. Es gibt dazu verschiedene Auffassungen. Du kannst diese Frage also nur bei einer persönlichen Vorsprache bei dem Sachbearbeiter deiner Stadt/Gemeinde abklären. Die Kosten dafür liegen zwischen 2,50 € und 255 €.
Ich halte Ihrer Ehefrau zugut, dass sie nach ihrer "Entlarvung" um Verzeihung bat. Diese Chance würde ich ihr noch einräumen, wenn sie dann alle ihre fremden Kontakte augenblicklich komplett beendet! Schafft sie das nicht, gibt es nur eine Lösung: Schnelle Ehescheidung! Für euren Sohn und sein Wohlergehen musst du dich allein kümmern, denn der ist ihr deinen Angaben zufolge nur Nebensache.
Für eine Namensänderung ist in Deutschland die erste Voraussetzung, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn das bei dir der Fall ist, du aber noch minderjährig bist (unter 18 Jahre), müssen deine Sorgeberechtigten, i. d. R. deine Eltern, einen solchen Antrag beim Standesamt stellen. Du kannst dich dabei selbstverständlich persönlich dabei dazu äußern. Als Begründung müssen deine in der Frage geäußerten Argumente ausreichen (schwierige bzw. unübliche Aussprache, Anlass zu Wortspielereien).
Wortlaut der ersten Karte:
Wolfenbüttel, 17.12.16
Lieber Cornelius!
Dir und allen Kameraden der Wehr herzlichen Dank für das schöne Weihnachtspacket. Ich habe mich sehr gefreut, daß auch meiner gedacht h. Hier geht’s augenblicklich bunt her. Sehr weil zu uns Abgang, sorz als Quartiermeister gar nicht mich. Aus uns Einklärten fertig werden. Sonst geht’s mir aber den Verhältnissen ? gut. Indem noch allen Kameraden der Wehr freundl. Grüße sende uns recht frohe Weihnachten wünsche, besonders der dir nur dem deine daheim u. im Felde bin dein Elmar
Ich gebe zu, dass einige Passagen und Wörter überhaupt keinen Sinn ergeben, aber ich konnte beim besten Willen nichts besseres herauslesen . . . .
Den Geburtsnamen lese ich als "Ahner . .". Die Zeichen dahinter sehen aus wie "Wwe."(Witwe), was aber im Zusammenhang mit dem Geburtsnamen keinen Sinn ergibt. Kann es aber sein, dass die Uururgroßmutter schon verstorben war, als der Text verfasst wurde? Woraus resultiert die Jahreszahl 1804 dahinter, auf welches Ereignis ist sie zurückzuführen?
Essen, den 30. Dezember 1940
Der nebenbezeichnete Ehemann ist am 27. Oktober 1940 in Gelsenkirchen verstorben. Standesamt Gelsenkirchen ((Nummer unvollständig)/1940. Der Standesbeamte In Vertretung
Bei diesem Text handelt es sich um einen Randvermerk zum standesamtlichen Heiratseintrag.
Wenn es der erste Sohn ist, dann Alexander, wenn nicht, dann Thomas, dann ist noch Platz für Udo, Viktor, Walter, Xaver, Yves und Zacharias.
Wenn du außer der deutschen keine weitere Staatsangehörigkeit hast, besonders nicht die türkische, benötigst du zur Heirat in der Türkei ein Ehefähigkeitszeugnis von einem deutschen Standesamt.
Das Kind Barbara wurde am 5. Juli 1781 geboren. Die Eltern sind Martin Kreuzer und uxor (lat. Ehefrau) Susanna (es folgt ihr Geburtsname), Bauer, zu Dieffenbach
Taufpatin ist Mayr geborene (Klauseggerin?), Bäuerin, zu Pernberg (?); es handelt sich bei ihr vermutlich um die Schwester der Mutter, die am 8. Juni ebenfalls ein Mädchen namens Susanna geboren hat.
Religion: kath.
Wohnung: Bach, Naus Nr. 28
Der Beruf des Ur-Ur-Großvaters war "Ackerer".
Vollständig bringe ich es auch nicht zusammen, doch die Lösungen von helmutwk kann ich etwas ergänzen:
Hab ich David (Name) A(nno) 1668 zum Carfreytag . . .
Dieses Buch gekauft und bezalt Herrn Aberhamm Gl..? Buchbinder und Pro...? zu Stein am B...? 7 fl (Gulden) 3 bz (Batzen)
Anmerkung: 7 Gulden waren damals unheimlich viel Geld!
Emanuel Lindner
Eisenhütten (Grisch?)feuergesell
Julie Tochter des Karl Walter bürgerlichen Tuchmachermeisters zu Bielitz (?)
Bei dem Beruf des Mannes kann ich leider keine vollständige und richtige Berufsbezeichnung erkennen.
Hey Leute,
Was denkt ihr wieso?
Weil die geforderten Nachweise für türkische Staatsangehörige in der Türkei wesentlich weniger sind wie in Deutschland. Es wird für diesen Personenkreis dort nicht wie in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Vivian oder Vivien gefallen mir, aber der Nachteil ist, dass aus diesen Namen das Geschlecht des Kindes nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. Der Name kann sowohl für Mädchen als auch für Knaben vergeben werden, so dass das Standesamt u. U. einen weiteren, das Geschlecht des Kindes einen weiteren einwandfrei bezeichnenden Vornamen fordert.