Bekomme ich noch Geld von dem Amt?

3 Antworten

Hast du das dem Jobcenter schon mitgeteilt ?

Wenn nicht, dann warte mal noch ein paar Tage, am besten dann erst zum 24 mitteilen und nachweisen, denn dann ist die laufende ALG - 2 Leistung für März schon angewiesen und kann nicht mehr gestoppt werden.

Dann hättest du zumindest erst einmal den März überbrückt, ansonsten müsstest du dich am besten mit deinem SB - persönlich in Verbindung setzen und das mit der Zahlung klären, ggf.erst einmal in Form eines zinslosen Darlehens zur Überbrückung.

Da du erst am 25.02.2020 beginnst, bekommst du ja eh nicht viel Einkommen, ganz egal ob du dieses dann noch im Februar oder erst im März ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommen würdest.

Wenn du dein erstes Einkommen für diese paar Tage erst im März auf dein Konto bekommen würdest, dann musst du von deinem ALG - 2 für Februar schon einmal nichts zurückzahlen.

Bekommst du erst am 25 beginnst und nicht am Wochenende arbeiten musst, dann wären es ja nur 4 Arbeitstage, also im Regelfall max.32 Stunden, würdest du da angenommen 15 € Brutto pro Stunde bekommen, würdest du ggf.auf etwa 480 € Brutto kommen und als Single mit Steuerklasse 1 nur um die 380 € Netto aufs Konto bekommen.

Auf dein Bruttoeinkommen kannst du nach § 11 b SGB - ll zunächst 100 € Grundfreibetrag in Abzug bringen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 480 € Brutto stünden dir also 100 € + 20 % Freibetrag von 380 € = 76 € = gesamt 176 € zu, die dann von deinen angenommenen 380 € Netto in Abzug gebracht werden könnten.

Dein anrechenbares Nettoeinkommen würde dann bei max.um die 204 € liegen und mehr müsstest du dann von deinem vollen ALG - 2 für März auch nicht zurückzahlen, selbst wenn du deine Leistungen angenommen vorerst nur als zinsloses Darlehen zur Überbrückung erhalten hättest.

Diese Rückforderung könnte man im Regelfall auf schriftlichen Antrag dann auch in Raten abzahlen bzw.bei einer weiteren Aufstockung würde es ggf.mit den laufenden Leistungen verrechnet.

Das ist vermutlich davon abhängig ob Du das Jobcenter schon über die Arbeitsaufnahme informiert hast oder ob nicht. Außdem hängt es sicher von Deinem voraussichtlichen Verdienst ab - wirst Du mit Deinem Verdienst unabhängig vom Jobcenter oder Aufstocker?

Regulär gibt es für Fälle der Arbeitsaufnahme Überbrückungsgeld als Darlehen.

Frag nach Übergangs oder überbrückungsgeld. Wird aber als Kredit gewährt.