10. Klasse auf einer anderen Schule in Thüringen wiederholen?

hi,

ich bin momentan in der 10. Klassenstufe auf einer Regelschule in Thüringen und strebe meinen Realschulabschluss an.
Ich war durch Probleme innerhalb und außerhalb der Schule ziemlich schlecht dieses Schuljahr- Noten bedingt und würde die 10. gerne wiederholen.

Ich habe mich jetzt ein wenig erkundigt und habe erfahren dass ich die 10. Klasse nicht wiederholen darf, sollte ich dir Prüfungen für meinen Realschulabschluss bestehen. Das heißt entweder gar nicht erst antreten bei den Prüfungen oder mit Absicht schlecht sein. Meine Deutschlehrerin sagte mir dass ich einen Antrag stellen könnte auf Wiederholung, meine Schule mich aber auch ganz einfach ablehnen könnte. Ich würde denen das aus persönlichen Gründen zutrauen, aber möchte auch zur Sicherheit was festes haben.

Deswegen möchte ich mich also bei einer anderen Schule in der Nähe umgucken. Es gäbe noch eine in meiner Stadt und noch ein paar in der Nähe.
Meine Fragen wären jetzt: Wie melde ich mich da (telefonisch, e-Mail, alleine, mit Mutter??)
Müssen die sich mit meiner Schule in Kontakt setzen? Denkt ihr die nehmen mich überhaupt an? Muss ich mich denen irgendwie beweisen, also Gründe nennen, warum ich zu denen möchte? Und gibt es auch Gründe warum sie mich nehmen wollen würden? Ich meine eine weitere Schülerin wäre ja nur noch mehr Arbeit. Oh und ist es schon zu spät? Ich meine das erste Schulhalbjahr ist schon längst vorbei und Prüfungen stehen bald an.
Tut mir Leid, wegen dem langen Text, aber ich weiß ehrlich nicht mehr weiter, weil ich kaum Antworten auf diese Fragen bekomme.

Schule, Gymnasium, Realschule, Thüringen, 10. Klasse, wiederholen, Ausbildung und Studium
Schuluntersuchung - Pflicht?

Hallo,

morgen steht bei meiner Klasse eine Schuluntersuchung an, ich wollte mal wissen, ob diese Pflicht ist. Ich gehe auf ein Gymnasium in die 8. Klasse, in Thüringen. Unsere Paralellklasse war heute dran und einige Jungs sagten, dass der Arzt auch das Genital untersucht. Naja, ... , das will ich aber nicht, bei der Untersuchung kann der Arzt alles machen (Sehtest, Hörtest, etc), aber das möchte ich nicht. Nach einigem hin und her habe ich mal im Internet nach dem Thüringer Schulgesetz geschaut, da ist mir aufgefallen, dass bei Paragraph 55 (Abschnitt 1, 2 und 3) steht, ich zitiere:

"§ 55 Schulgesundheitspflege (1) Die Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektions­ schutzgesetz sowie die Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärzt­ lichen Dienstes.

(2) Die Schulgesundheitspflege wird von den Gesundheitsämtern wahrgenom­ men. Die Schule und die Eltern sind verpflichtet, die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechts­ verordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen 49 mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, die­ se Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Demnach wird doch beschrieben, dass ich verpflichtet bin, an der Untersuchung teilzunehmen. Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc. ...

Was sagt ihr dazu, ich brauche mal eure Meinung, bitte keine Scherzantworten!

Quelle für Schulgesetz: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf

MfG Cubby

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10. Klasse auf einer anderen Schule wiederholen?

hi,

ich bin momentan in der 10. Klasse und besuche eine Regelschule in Thüringen. Durch einige Probleme innerhalb und außerhalb der Schule habe ich es nicht geschafft meinen gewünschten Durchschnitt zu erzielen und konnte mich deswegen nicht mit meinem Halbjahreszeugnis bei einem Gymnasium bewerben.

Nun möchte ich keine Ausbildung oder ähnliches anfangen und stattdessen lieber die 10. Klasse wiederholen und dann auf’s Gymnasium wechseln. Ich habe noch dieses Jahr meine Prüfungen für den Realschulabschluss und darf, falls ich den Abschluss nicht erreichen sollte, einen Antrag in meiner Schule stellen, um wiederholen zu kennen. Jedoch können meine Lehrer und Lehrerinnen einfach ‘nö’ sagen und ich müsste raus aus der Schule.

Zur Sicherheit möchte ich mich also auf einer anderen Schule in der Nähe anmelden lassen. Meiner Fragen aber jetzt wären wie ich das mache und ob ich die 10. wiederholen darf selbst wenn ich schon einen Realschulabschluss habe (mache die Prüfungen ja mit).

Rufe ich einfach bei den Schulen an oder muss das meine Mutter machen? Schreibe ich denen eine E-Mail? Was genau sage ich denn da? Müssen die dann extra mit meiner jetzigen Schule sprechen?

Ich weiß, es ist ein langer Text.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen :) 🧚‍♀️

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