Note 6 bei Test - Obwohl Krankeit mit Attest vom Arzt

10 Antworten

Sobald ein Attest vorliegt, darf der Lehrer keine Noten verteilen. Mehr gibt es hier nicht zu sagen. Sofort zum Betrieb und zum Ausbildungsleiter, desweiteren den Schuldirektor noch hinzurufen.

Ein Lehrer darf keine 6 verteilen wenn der Schüler durch ein offizielles Attest krank geschriebenw wurde.

Die Meinungen darüber gehen auseinander. Anscheinend kann die Lehrkraft ein Nachschreiben des Tests verlangen, und kommt das nicht zustande, scheint es wohl so üblich geworden zu sein, den Test mit 6 zu bewerten.

Mir ist es trotz längerer Suche nicht gelungen, die Thüringer Schulordnung für berufsbildende Schulen herunterzuladen, daher kann ich die tatsächliche rechtliche Situation nicht wiedergeben.

Frage: Wurde von der Person ein amtsärztliches Attest verlangt?

hans19811 
Fragesteller
 27.06.2014, 09:57

Nein, wurde nicht verlangt.

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Wenn sie ein Attest vom Arzt hat, darf die Schule die verpassten Tests auf gar keinen Fall mit Note 6 bewerten. Einzig vielleicht, wenn auf dem Attest nur vermerkt ist, dass sie nicht am Sportunterricht teilnehmen muss. Mit einem verstauchten Knöchel z.B. Aber bei einer gewöhnlichen Krankschreibung, bzw. AU? Hat sie sie denn fristgerecht abgegeben? Wurde das Attest rechtzeitig ausgestellt? Solche Dinge könnten eben Probleme bereiten, aber bei einem gültigen Attest ist sie von Anwesenheit und damit auch von Prüfungen entbunden.

hans19811 
Fragesteller
 27.06.2014, 09:55

Alles fristgerecht abgegeben und auch bei der Schulleitung angerufen und Bescheid gegeben.

Sie hatte eine OP und danach wurde sie 4 Wochen Krankgeschrieben. Sie sagte mir gerade, dass sie alle Tests außer die 3 (für die sie die Note 6 bekam) nachgeholt hat -> Da es aber eine recht große Menge war und ein Schüler nur einen Test pro Woche nachholen kann (In der Ferien sowieso nicht) hat es halt gedauert.

In der letzten Woche hatte sie eine Fahrstunde in der Zeit wo eigentlich der Nachschreibetermin ist (Der wurde von ihr aber nicht vereinbart). Die Lehrerin hat daraufhin vermutet, dass sie kein Interesse hat die Tests nachzuholen und ihr deswegen 3 mal die Note 6 gegeben - Obwohl sie bereit wäre, die Tests, je nach Möglichkeit nachzuholen.

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PrutzenOst  27.06.2014, 10:01
@hans19811

Das macht schon mehr Sinn. Es ist leider immer recht problematisch, wenn man in solchen Fällen vor Gericht zieht. Das dauert, und die Entscheidung kommt meistens dann, wenn man sie nicht mehr braucht. Vielleicht mal den Vertrauenslehrer oder den Rektor ansprechen und um Vermittlung bitten?

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offeltoffel  27.06.2014, 10:07
@hans19811

Sie wusste also, dass an dem Tag der Nachschreibtermin angesetzt wurde, ging aber nicht hin, weil die Fahrstunde schon länger vereinbart war? Sorry, aber wenn nicht gerade eine weitere OP oder die Beerdigung der Oma ansteht, hat sie alles andere abzusagen und den Nachholtest zu schreiben.

Ich finde es überzogen, dass die von der Berufsschule gleich Note 6 geben. Aber den Ansatz "sie hat kein Interesse die Tests nachzuholen" kann ich verstehen, wenn sie sie wegen einer Fahrstunde absagt.

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hans19811 
Fragesteller
 27.06.2014, 10:12
@offeltoffel

Falsch verstanden..

Sie hat mit der Lehrerin keinen Nachschreibetermin vereinbart, da die Lehrerin wusste, dass sie eine Fahrstunde hat!

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offeltoffel  27.06.2014, 10:16
@hans19811

Ach, jetzt kapier ich es. Die Lehrerin hat ihr den Termin nicht vermittelt, weil sie dachte "die hat da ja eh Fahrstunde, dann trag ich ihr lieber gleich eine 6 ein"?

Ok, DAS ist natürlich absolut inakzeptabel. Solch ein Verhalten darf keinesfalls toleriert werden. Wie war das...ist die Schulleitung informiert?

Gerichtliche Schritte sind meist langwierig und führen zu bösem Blut. Ich würde eher damit "drohen" das ganze publik zu machen. Wenn sie merken, dass du schlechte Stimmung über die Schule verbreitest und Leuten erzählst, sie sollen sie meiden, wird man sich vielleicht um einen Termin bemühen.

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Bei ordnungsgemäßer Krank Schreibung darf Sie das nicht.Bei unerlaubten Fernbleiben ja.

Atzec  27.06.2014, 09:46

Nein, auch bei unentschuldigtem Fernbleiben darf man den Test nicht mit Sechs bewerten. Blödsinn.

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Wenn die Informationen deiner Bekannten der Wahrheit entsprechen, dann darf das Fehlen bei einem Test durch attestierte Krankheit auf keinen Fall mit in die Benotung des Fachs einfließen. - Gegebenenfalls müssen die Tests nachgeschrieben werden. Sie mit einer "6" zu benoten, wäre reine Willkür der Lehrerin und schon vor der eigenen Schulleitung nicht haltbar.