Die Meinungen darüber gehen auseinander. Anscheinend kann die Lehrkraft ein Nachschreiben des Tests verlangen, und kommt das nicht zustande, scheint es wohl so üblich geworden zu sein, den Test mit 6 zu bewerten.
Mir ist es trotz längerer Suche nicht gelungen, die Thüringer Schulordnung für berufsbildende Schulen herunterzuladen, daher kann ich die tatsächliche rechtliche Situation nicht wiedergeben.
Frage: Wurde von der Person ein amtsärztliches Attest verlangt?