Doppelmitgliedschaft bei Feuerwehren in Thüringen?

2 Antworten

Da hilft ein Blick ins ThürBKG:

§ 10 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
[...]
(4) Die Feuerwehrangehörigen sind hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Sie können mit Zustimmung des Leiters der Feuerwehr gleichzeitig aktives Mitglied einer anderen Feuerwehr sein.

Quelle: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=Brand%2FKatSchG+TH+Inhaltsverzeichnis&psml=bsthueprod.psml&max=true

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Ich kenne mich nicht speziell mit der Situation in Thüringen aus (bin aber durchaus daran interessiert, weil ich zum Jahreswechsel evtl nach Thüringen ziehe).

Generell ist das mit der Doppelmitgliedschaft aber nicht beim Wollen getan, sondern es muss auch Sinn machen.

Zum Beispiel, weil du zwar in der wohnortnächsten Feuerwehr bist, aber dein Arbeitsort so weit entfernt ist, dass man bei einem Alarm nicht mit dir rechnen kann. Dann macht es Sinn, dass du auch bei der Feuerwehr am Arbeitsort bist - die Einsatzkraft, als die du gezählt wirst, ist somit mal hier und mal dort eingeplant.

Bei räumlicher Nähe, zum Beispiel im Nachbardorf, macht das in meinen Augen keinen Sinn. Du bist vielleicht nicht schnell genug für's erste Fahrzeug bei deiner Feuerwehr, aber als Nachrücker im MTW wird es reichen. So kann man mit dir kalkulieren. Dann stellt sich allerdings die Frage, wo man mit dir rechnen kann, wenn beide Feuerwehren gemeinsam zu einem größeren Einsatz alarmiert werden.