Hallo Leute
ich hab mal wieder eine Frage :)
Und zwar ist mein Freund seit 1. November bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.
Sie haben uns gesagt, dass er erst am 15. des Folgemonats - sprich am 15. Dezember - seinen ersten Lohn bekommt und dann immer zum 15. des Monats.
Im Vertrag steht auch drin, dass er spätestens am 15. sein Geld bekommt.
Jetzt habe ich in den letzten Tage im Internet ein bisschen darüber gelesen und ein Anwalt schrieb auf eine ähnliche Frage, dass das Geld am 15. da sein muss.
Jetzt frage ich mich, muss das Geld am 15. überwiesen werden oder muss es am 15. auf seinem Konto sein? Denn es ist noch nichts da....
LG Skyla
P.S. Im Vertrag steht dieser Satz:
Die Vergütung wird gemäß § 13.1 MTV BAP monatlich bis spätestens zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats auf ein von dem Arbeitnehmer anzugebendes Konto überwiesen.