Ich wurde vom Arbeitgeber ein paar Monate mit falscher Steuerklasse abgerechnet?
Kann ich die Korrektur der Steuerklasse und die Nachzahlung der zuviel abgezogen Lohnsteuer vom Arbeitgeber verlangen?
5 Antworten
Ja, grundsätzlich leisten alle Lohnabrechnungsprogramme Korrekturen (für Vormonate).
Das geht aber nur für das laufende Kalenderjahr.
Wieso hat er denn die Falsche LSt.-Klasse angewendet.? Wer hat ihm diese denn genannt? Oder hast du deine LSt.-Merkmale nicht rechtzeitig angegeben? Ansonsten bekommst du zu viel gezahlte Steuern im nächsten Jahr vom Finanzamt erstattet, wenn du deine Steuererklärung einreichst.
Wenn der Fehler beim Arbeitgeber lag, kann er eine Korrektur vornehmen.
Der Arbeitgeber muss monatlich überprüfen, ob geänderte ELStAM zum Abruf bereitstehen, sodass er immer die aktuelle ELStAM anwendet. Dazu werden monatlich Änderungslisten erstellt und dem Arbeitgeber bis zum 5. Werktag des Folgemonats zugeleitet.
Der Arbeitgeber hat keine Lohnsteuer von dir einbehalten, sondern an das Finanzamt abgeführt. Nur von dort kannst du das Geld auch zurückbekommen, in der Regel nach deiner Einkommenssteuererklärung.
Warum hast Du dies nicht bereits vor Monaten beanstandet?
Deine zuviel einbehaltene Steuer kannst Du Dir via Einkommensteuererklärung per Anfang 2022 erstatten lassen, soweit der Arbeitgeber nicht selbst noch eine Korrekturabrechnung vornehmen kann bzw. einen Lohnsteuerausgleich durchführt.
Ja muss seine Lohnbuchhaltung machen .
Sollte das nicht klappen direkt an das Finanzamt wenden .
Das ist Unsinn.
Abführen kann er nur, was er einbehalten hat.