Korrektur der Gehaltsabrechnung von November & Dezember möglich?

2 Antworten

wenn die etin bescheinigung erstellt wurde wir nicht mehr korr. Du machst deine Einkommensteuererklärung und alles wird gut. Die Lohnsteuer wird dann vom Finanzamt aufgrund der tatsächlichen Werte berechnet und wenn wirklich zu viel abgeführt wurde bekommst du es wieder.

verreisterNutzer  03.03.2017, 16:58

Das hilft dem Fragesteller leider nicht weiter :(

Ausgehend davon, dass Deine Gehaltsabrechnung mit einem automatisierten Verfahren erstellt wird, ist es wie folgt:

Aufgrund des Jahresabschlusses kann man leider tatsächlich nicht mehr per Rückrechnung auf Monate des vergangenen Kalenderjahres zugreifen.

Aber: Hier macht es sich das Lohnbüro etwas zu einfach!

Jedes moderne Abrechnungssystem lässt per Kennzeichensteuerung die Funktion "Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich" zu. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arbeitsverhältnis bis mindestens 31.12.2017 besteht.

Dann würde das System die für 01/2017 und 02/2017 zuviel gezahlte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) automatisch zurückrechnen, und somit die zuviel in Abzug gebrachten Beträge in der Abrechnung 03/2017 erstatten, ohne dass Du bis 2018 warten müsstest.

Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei, dies Deinem(r) Leiter(in) des Lohn- und Gehaltsbüros zu "verklickern"!

Anm.: Lasse Dich nicht abspeisen, und verhandle darüber nicht mit einem(r) "einfachen" Sachberarbeiter(in)!

Gruß @Nightstick