Was, wenn beim Kellnern Tisch abhaut ohne Bezahlung?

Arbeite in einem Restaurant seit zwei Monaten. War hinter der Bar, seit einer Woche bin ich Kellner dort. Montags haben wir offen, anders als viele andere Restaurants bei uns in der Nähe, weshalb Montags immer sehr stressig ist. Ich war maßlos überfordert. Ich war allein mit einer weiteren Kellnerin, die seit wenigen Tagen hier arbeitet und zusammen mussten wir knapp +/- 15 Tische bedienen. Das ging gar nicht klar. Selbstverständlich mache ich dann Fehler. Mal die Kasse falsch bedient und falsch die Bestellung eingetippt aus Stress, Besteck vergessen, Tisch wischen außer Acht gelassen und vieles mehr, weil ich einfach so viele Tische im Überblick behalten musste.

Nach einer Woche als Kellner mit Null erfahren, wie ich finde, verständlich. Ein Tisch wollte die Rechnung. Weil ich soviel zu tun hatte, habe ich knapp 10 Minuten gebraucht bis ich mit der Bestellung da war und die Leute sind einfach abgehauen. So stand ich da mit einer Rechnung von circa 50 Euro. Ich habe auch Getränke aus Versehen doppelt eingetippt bei einer Bestellung, diese Getränke gingen aber nur einmal raus, was natürlich gut war. Der Chef meinte ich muss diese Getränke bezahlen, weil sie bereits in der Kassen stehen und diesen einen Tisch übernehmen.

Ich werde mir definitiv einen neuen Nebenjob suchen. So ein toxisches Arbeitsumfeld und ein geiziger, gieriger und charakterlich ekelhafter Inhaber sind mir einfach zu viel. Ich darf dort zum Beispiel auch keine Mahlzeit essen ohne den vollen Preis zu bezahlen.

Wie ist das gesetzlich geregelt? Wer muss dafür aufkommen, wenn ein Tisch geht ohne zu bezahlen? Den Arbeitern das aus der Tasche zu ziehen finde ich mehr als asozial und ungerechtfertigt vor allem unter solchen genannten Umständen. Ich war heut aus Überforderung und Stress oft den Tränen nahe.

Arbeit, Bezahlung, Kellner
Trinkgeld nach Kündigung?

Ich arbeite seit mehreren Monaten in der Gastronomie, habe nun aber eine Kündigung erhalten. Jedoch steht mein Trinkgeld aus, steht es mir zu ?

Erläuterung:

wenn wir eine Börse haben geben wir zur Abrechnung einen gewissen Prozentsatz unseres Trinkgeldes ab, welches aus dem Umsatz unserer Börse berechnet wird. Bsp. wenn ich 100€ Trinkgeld habe und in meiner Börse 1700€ Umsatz muss ich 3,5% abgeben das wären 59,50€.

dieses Geld wird zusammen geschmissen.

wenn wir jedoch nicht Kellnern und an der Theke stehen bekommen wir so genannte Thekenstunden entweder für sehr gute Leistungen ganze also bei 8 Stunden Arbeitszeit 8 Theken Stunden oder bei normaler Leistung halbe Thekenstunden. Diese werden mit auf den täglichen Stundenzettel notiert. Am 01. und am 16. jeden Monats gibt es eine Übersicht auf der alle Mitarbeiter stehen, die jeweiligen Thekenstunden und der Betrag, welcher raus kommt. Diesen müssen wir dann unterschreiben und bekommen unser letztes Trinkgeld.

Ich hatte am 01. und 02. Mai frei ( am 01. wurde das Trinkgeld aufgeteilt ) und war danach krank worauf später meiner Kündigung folge, somit liegt mein letztes Trinkgeld noch im Tresor auf Arbeit. Heute wollte meine Chefin dieses Jedoch nicht aushändigen. Steht ihr das zu oder muss dir sie mir das Trinkgeld welches ich verdient habe auszahlen ?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Trinkgeld, Recht, Arbeitsrecht, Gastronomie, Kellner, Gastronomierecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro