Würdet ihr Muslime die Scharia in Deutschland/ Europa ausrufen wollen?

Nein 53%
Ja 47%

17 Stimmen

musso  27.06.2025, 09:57

was verstehst Du unter Scharia?

Brachiale 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 09:58

Die islamische Gesetzgebung

musso  27.06.2025, 10:00

wo kann man die nachlesen?

Brachiale 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 10:05

Das ist eine Zusammenfassung aus dem Koran, von Überlieferungen und Auslegungen. So etwas wie ein extra gesetztes Buch gibt es dafür nicht

7 Antworten

Ich kann nicht für Muslime sprechen, denn sie sind keine homogene Masse. Wie in jeder Gruppe gibt es gemäßigte, radikale, gleichgültige und säkulare Menschen.

Aber eins ist klar: Ich lehne jeden Gottesstaat ab, egal ob christlich, islamisch oder sonst wie religiös begründet.

Scharia ist ein religiöses Rechtssystem, das auf göttlicher Offenbarung beruht und genau das widerspricht dem, wofür ich stehe:

Selbstbestimmung statt Unterwerfung.

Freiheit statt religiösem Gesetz.

Verantwortung vor dem eigenen Gewissen, nicht vor einem unsichtbaren Richter.

In einem säkularen Staat wie Deutschland hat kein religiöses Recht, egal von welcher Seite, das Recht, das Grundgesetz zu ersetzen. Wer das will, stellt sich gegen die Freiheit aller.

Ich kämpfe nicht gegen Religion, ich kämpfe gegen Zwang. Und die Scharia hat im öffentlichen Recht eines freien Europas nichts verloren.


Ignatius1  18.07.2025, 04:53

Fehler Nr.1.

Unser denken spielt da doch am Ende dann keine Rolle .

Es gibt keine solche Individuelle Gewissensfreiheit oder Religionsfreiheit im Islam.Die du hier auch den Moslems implizierst .Die haben das alles leider eben nicht .Und sie sind aus Sicht ihrer Religion gezwungen diese Scharia Einzuführen.

Auch diese Frage, das verkennt völlig die Natur des Islams.

Es gibt weder eine Religionsfreiheit im Islam,noch das Recht irgend etwas anders zu sehen oder auszulegen im Islam .

Zumindesten bei Sunniten 85 % und Schiiten 10% aller Moslems nicht .

Das ist nämlich kein Buch,die Scharia ,diese wird aufgrund von Koran und Sunna individuell ausgelegt.

Was einzelne Moslems dazu denken spielt aus Sicht des Islams da keine Rolle.Gerade das bringt solche Moslems die das locker sehen wollen ja dann selber in Teufels küche.

1. Verbot von Neuerungen (Bidʿa)
Hadith (Sahih Muslim 1718): 
"Wer in unserer Angelegenheit (Religion) etwas erfindet, was nicht dazu gehört, ist abgelehnt."

Klassische Auslegung (An-Nawawi): Jede religiöse Neuerung ist verboten, da der Islam "vollendet" sei (Koran 5:3).

Hadith (Sunan Ibn Majah 42):
"Jede Neuerung ist Irreleitung."
  *Kommentar* (Ibn Rajab al-Hanbali): Dies umfasst alle Veränderungen am Gottesgesetz.

2. Unveränderlichkeit der Scharia

  Koran 6:115

    "Vollendet ist das Wort deines Herrn in Wahrheit und Gerechtigkeit. Es gibt keinen Änderer Seiner Worte."
  Tafsir (Al-Baghawi): Gottes Gesetze sind ewig bindend.

 Koran 18:27

   Und ändert nichts an dem, was bei euch (von Allah) ist."
Usul al-Fiqh-Prinzip*: Scharia-Bestimmungen dürfen nicht an menschliche Kontexte angepasst werde
3. Göttlicher Alleinanspruch auf Gesetzgebung

   Koran 33:36

    > *"وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلَا مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا أَن يَكُونَ لَهُمُ الْخِيَرَةُ مِنْ أَمْرِهِمْ"* 

"Es steht keinem gläubigen Mann oder Frau zu, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, eine andere Wahl zu treffen."

    Klassische Lehre

(Ibn Kathir): Menschen haben kein Recht, göttliche Gesetze zu ersetzen.

Koran 42:21

   "Oder haben sie etwa Teilhaber, die ihnen als Religion vorschrieben, was Allah nicht erlaubt hat?"
  Interpretation* (At-Tabari): Menschliche Gesetze = Götzendienst (Shirk).

4. Abgrenzung von Iǧtihād

  Erlaubter Iǧtihād: Nur Anwendung *innerhalb* des Scharia-Rahmens auf neue Einzelfälle (z.B. moderne Technologie). 

  - Verbotene Reform

    ➡️Änderung von Hudud-Strafen, Erbrecht oder Glaubensgrundsätzen. 

  (Fatwa

(Ibn Taimiyya, Majmu' al-Fatawa 20/232):    "Wer das islamische Recht durch Menschengesetze ersetzt, ist Ungläubiger."

Schlussfolgerung : 

⚠️Scharia ist zeitlos: Ihre Regeln gelten unverändert bis zum Jüngsten Tag (Koran 33:62). 

⚠️ Menschen als Verwalter: Die Umma darf die Scharia weder "reformieren" noch an säkulare Systeme anpassen, sondern nur anwenden* (Koran 5:49: > "Richte nach dem, was Allah herabgesandt hat!"). 

Bidʿa-Vorwurf: Jeder Versuch, Grundprinzipien (z.B. Strafrecht, Religionshierarchie) zu ändern, gilt als Abweichung vom "reinen Islam".

(Malik ibn Anas): 

"Das späteste dieser Umma wird nur durch das gebessert, wodurch das früheste gebessert wurde."* 

Diese Position lehnt jede Anpassung der Scharia an demokratische Systeme oder Menschenrechtskonzepte als illegitime Neuerung ab.Und gibt auch den Tenor für Moslems in Feutschland vor.

Was das Deutsches Grundgesetz sagt,daran sind Moslems nicht gebunden.

Beispiel Erdogan :

"Die Demokratie ist wie eine Straßenbahn. Wenn wir am Ziel angekommen sind, steigen wir aus." 

Dieses Zitat, das er 1998 äußerte, als er noch Bürgermeister von Istanbul war, verdeutlicht sein Demokratieverständnis. Er sieht die Demokratie also nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Erreichen anderer Ziele, in seinem Fall vor allem der Durchsetzung islamischer Werte und Ziele. 

Und das ist nicht nur in seinem Falle so .Genau so denkt der gesamte Islam.Einzrlne vielleicht nicht,aber somche Gewissensfreihet gibts nur im Christentum. Aber nicht im Islam.

Der Denkfehler vieler,ihn meint der Islam würde westlich denken,so wie wir .

Ein Fataler Irtumm und grober Fehler ,mit Fatalen folgen langfistig für den Westen.

Lesetip gemnau zu dem Punkt  :

Das Dschihadsystem: wie der Islam funktioniert

Buch von Manfred Kleine-Hartlage

Also selbst wenn es ein paar Prozente wollten, erstens ich bezweifel ernsthaft dass alle rallen was die Scharia sein soll und b da haben die deutschen ein Wörtchen mitzureden.

Art 20 absatz 4

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das gilt auch für Türken die meinen dass Deutschland keine Gesetze hätte und ihr Glaube wichtiger wäre. Die dürfen wirklich zurück in ihre Länder gehen.

Alle andern die das GG und einen Rechtsstaat akzeptieren können auch bleiben.

Ps wegen der Schariafrage, ach da stehen zb auch Steinigungen drinne und son Unsinn. Also im Grunde Bibel altes Testament. Als ob ich sowas akzeptiere wegen nen paar dummen Kerlen.


Ignatius1  18.07.2025, 04:47

Quatsch !

Wo soll das stehen ??

Das verkennt völlig die Natur des Islams.Es gibt weder eine Feligionsfreiheit i. Islam,noch das Recht irgend etwas anders zu sehen oder auszulegen im Islam .

Zumindesten bei Sunniten 85 % und Schiiten 10% aller Moslems nicht .

Das ist nämlich kein Buch,die Scharia ,diese wird aufgrund von Koran und Sunna individuell ausgelegt.

Was einzelne Moslems dazu denken spielt aus Sicht des Islams da keine Rolle.

Gerade das bringt solche Moslems die das locker sehen wollen ja dann selber in Teufels küche.

1. Verbot von Neuerungen (Bidʿa)
Hadith (Sahih Muslim 1718): 
"Wer in unserer Angelegenheit (Religion) etwas erfindet, was nicht dazu gehört, ist abgelehnt."

 Klassische Auslegung (An-Nawawi): Jede religiöse Neuerung ist verboten, da der Islam "vollendet" sei (Koran 5:3).

Hadith (Sunan Ibn Majah 42):
"Jede Neuerung ist Irreleitung."
  *Kommentar* (Ibn Rajab al-Hanbali): Dies umfasst alle Veränderungen am Gottesgesetz.

2. Unveränderlichkeit der Scharia

  Koran 6:115

    "Vollendet ist das Wort deines Herrn in Wahrheit und Gerechtigkeit. Es gibt keinen Änderer Seiner Worte."
  Tafsir (Al-Baghawi): Gottes Gesetze sind ewig bindend.

 Koran 18:27

   Und ändert nichts an dem, was bei euch (von Allah) ist."
Usul al-Fiqh-Prinzip*: Scharia-Bestimmungen dürfen nicht an menschliche Kontexte angepasst werde
3. Göttlicher Alleinanspruch auf Gesetzgebung

   Koran 33:36

    > *"وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلَا مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا أَن يَكُونَ لَهُمُ الْخِيَرَةُ مِنْ أَمْرِهِمْ"* 

"Es steht keinem gläubigen Mann oder Frau zu, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, eine andere Wahl zu treffen."

    Klassische Lehre

(Ibn Kathir): Menschen haben kein Recht, göttliche Gesetze zu ersetzen.

Koran 42:21

   "Oder haben sie etwa Teilhaber, die ihnen als Religion vorschrieben, was Allah nicht erlaubt hat?"
  Interpretation* (At-Tabari): Menschliche Gesetze = Götzendienst (Shirk).

4. Abgrenzung von Iǧtihād

  Erlaubter Iǧtihād: Nur Anwendung *innerhalb* des Scharia-Rahmens auf neue Einzelfälle (z.B. moderne Technologie). 

  - Verbotene Reform

    ➡️Änderung von Hudud-Strafen, Erbrecht oder Glaubensgrundsätzen. 

  (Fatwa

(Ibn Taimiyya, Majmu' al-Fatawa 20/232):    "Wer das islamische Recht durch Menschengesetze ersetzt, ist Ungläubiger."

Schlussfolgerung

⚠️Scharia ist zeitlos: Ihre Regeln gelten unverändert bis zum Jüngsten Tag (Koran 33:62). 

⚠️ Menschen als Verwalter: Die Umma darf die Scharia weder "reformieren" noch an säkulare Systeme anpassen, sondern nur anwenden* (Koran 5:49: > "Richte nach dem, was Allah herabgesandt hat!"). 

- Bidʿa-Vorwurf: Jeder Versuch, Grundprinzipien (z.B. Strafrecht, Religionshierarchie) zu ändern, gilt als Abweichung vom "reinen Islam".

(Malik ibn Anas): 

"Das späteste dieser Umma wird nur durch das gebessert, wodurch das früheste gebessert wurde."* 

Diese Position lehnt jede Anpassung der Scharia an demokratische Systeme oder Menschenrechtskonzepte als illegitime Neuerung ab.Und gibt auch den Tenor für Moslems in Feutschland vor.

Was das Deutsches Grundgesetz sagt,daran sind Moslems nicht gebunden.

Beispiel Erdogan :

"Die Demokratie ist wie eine Straßenbahn. Wenn wir am Ziel angekommen sind, steigen wir aus." 

Dieses Zitat, das er 1998 äußerte, als er noch Bürgermeister von Istanbul war, verdeutlicht sein Demokratieverständnis. Er sieht die Demokratie also nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Erreichen anderer Ziele, in seinem Fall vor allem der Durchsetzung islamischer Werte und Ziele. 

Und das ist nicht nur in seinem Falle so .Genau so denkt der gesamte Islam.Einzrlne vielleicht nicht,aber somche Gewissensfreihet gibts nur im Christentum. Aber nicht im Islam.

Der Denkfehler vieler,ihn meint der Islam würde westlich denken,so wie wir .

Ein Fataler Irtumm und grober Fehler ,mit Fatalen folgen langfistig für den Westen.

Lesetip :

Das Dschihadsystem: wie der Islam funktioniert

Buch von Manfred Kleine-Hartlage

Nein

Nein. Auf keinen Fall. Selbst für manche muslimischen Länder, ist das zu radikal. Die verzichten drauf.

Bei Diebstahl, die Hand abhacken?

Hab Mal gehört, bei Ehebruch, Steinigung?

Und Peitschenhiebe sind auch inklusive.

Das passt meiner Meinung nach nicht mehr in die heutige Zeit.


musso  27.06.2025, 10:21

das ist ja auch nicht so. In unseren Gesetzen steht ja auch nicht z.B. : Vergehen x wird mit mindestens einer Geldstrafe belegt, sondern "mir einer Freiheitsstrafe bis zu xxx". Ebenso ist das Abhacken einer Hand nicht eine Generalstrafe, sondern eine Höchststrafe.

Aber "die Scharia" gibt es ja auch nicht. Es gibt schon sehr dezidierte Vorgaben was z.B. Vererbung im Todesfall angeht, aber nicht für alle Lebensbereiche.

Wünschen können sich Muslime ja viel, aber Versuche in diese Richtung wären eine Straftat und könnten direkt ins Gefängnis führen und zur Ausweisung.


Noeru  27.06.2025, 10:16

Man könnte ja mit denen anfangen, die hier mit "ja" abgestimmt haben.

Ich bin kein Muslim, aber viele Muslime sind eher konservativ geprägt. Wirklich bekämpft werden wir nur von den wenigsten Muslimen, aber:

Für was genau würden sich die Muslime entscheiden, wenn sie sich entscheiden könnten oder müssten?

Man merkt es auch hier auf gutefrage, viele distanzieren sich nicht von der Scharia.