Was wenn ihr zu Unrecht zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt werdet
und die revision zurückgewiesen wurde
ihr bekommt ein Brief und sollt euch am Tag ... bei der Jva stellen
würdet ihr ? Obwohl ihr wisst ihr seid unschuldig , dann dahin gehen um die Strafe abzusetzen
14 Stimmen
8 Antworten
Wenn ich weiß, dass ich unschuldig bin, sehe ich zu, dass es das Gericht auch so sieht. Schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, sammle Beweise, die meine Unschuld beweisen könnten.
Wenn ich wirklich unschuldig bin, dann lässt sich das auch beweisen.
Da ich in Berlin wohne, würde ich mich an die nächst höhere Instanz wenden, in dem Fall ist in Berlin das Kammergericht zuständig.
Und ganz wichtig, ich würde mir einen Anwalt nehmen. Hat man nicht so viel Geld, kann man bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen, dann läuft die Bezahlung des Anwalts über die Prozesskostenhilfe.
Nein, wenn ich unschuldig bin, dann bin ich auch unschuldig und würde so etwas niemals mitmachen.
Außerdem braucht man handfeste, aber auch wirklich handfeste Beweise, dass man schuldig ist, aber wenn man keine handfeste, aber auch wirklich keine handfeste Beweise hat, dann ist man auch unschuldig.
Kann aber angeprangert werden, denn Indizien sind immer zweifelhaft und es gilt im Strafrecht der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
So läuft es leider in der Praxis nicht. Nicht immer gibt es handfeste Beweise, oftmals wird Aussagen oder Indizien geglaubt.
Du solltest hingehen, denn ansonsten wirst du dein Leben lang auf der Flucht sein müssen und irgendwann bekommen sie die meisten.
Es bleibt dir nur übrig, weiter alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen oder darauf zu vertrauen, dass neue Beweise auftauchen, die für deine Unschuld sprechen.
Es müssen keine Beweise für seine Unschuld auftauchen… In Deutschland gilt „im Zweifel für den Angeklagten“ und der Grundsatz „Jeder ist unschuldig bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird“. Was er hier machen kann, ist in einer höheren Instanz Revision einzulegen oder evtl. sogar das Gericht wegen Fahrlässigkeit und/oder Prozessfehlern zu verklagen.
wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist, ist er verurteilt, weil es nach Auffassung der Richter genügend beweise für seine Schuld gab. Dann können nur noch entlastende Beweise helfen, wie es sich schon in anderen fällen gezeigt hat.
Welche Option schwebt dir vor? Die Flucht ins Ausland? Suizid aus Verzweiflung oder wie?
Du kannst dich der Haftstrafe nicht entziehen und es ist dir dringend zu raten, diese anzutreten, um weitere Folgen zu verhindern.
Natürlich musst du in diesem Fall einen Anwalt einschalten, den du sowieso schon haben wirst, da du bei 3 Jahren Haft immer vor einem Schöffen- oder Landgericht gewesen bist, da bei Einzelrichtern die Höhe der Haftstrafe 2 Jahre nicht übersteigen kann.
Hier wäre dann auch ein Wechsel des Anwalts dringend anzuraten, wenn er es, trotz Unschuld nicht geschafft hat, eine Haft zu vermeiden.
Wenn ein endgültiger Schuldspruch erfolgt ist, sollte die Haftstrafe auch angetreten werden. Justizirrtümer sind Gottseidank ohnehin äußerst selten.
Das sieht in der Realität anders aus. Manchmal reichen Indizien für eine Verurteilung aus.