Was wenn ihr zu Unrecht zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt werdet
und die revision zurückgewiesen wurde
ihr bekommt ein Brief und sollt euch am Tag ... bei der Jva stellen
würdet ihr ? Obwohl ihr wisst ihr seid unschuldig , dann dahin gehen um die Strafe abzusetzen
13 Stimmen
8 Antworten
Wenn ich weiß, dass ich unschuldig bin, sehe ich zu, dass es das Gericht auch so sieht. Schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, sammle Beweise, die meine Unschuld beweisen könnten.
Wenn ich wirklich unschuldig bin, dann lässt sich das auch beweisen.
Da ich in Berlin wohne, würde ich mich an die nächst höhere Instanz wenden, in dem Fall ist in Berlin das Kammergericht zuständig.
Und ganz wichtig, ich würde mir einen Anwalt nehmen. Hat man nicht so viel Geld, kann man bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen, dann läuft die Bezahlung des Anwalts über die Prozesskostenhilfe.
Nein, wenn ich unschuldig bin, dann bin ich auch unschuldig und würde so etwas niemals mitmachen.
Außerdem braucht man handfeste, aber auch wirklich handfeste Beweise, dass man schuldig ist, aber wenn man keine handfeste, aber auch wirklich keine handfeste Beweise hat, dann ist man auch unschuldig.
Kann aber angeprangert werden, denn Indizien sind immer zweifelhaft und es gilt im Strafrecht der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
So läuft es leider in der Praxis nicht. Nicht immer gibt es handfeste Beweise, oftmals wird Aussagen oder Indizien geglaubt.
Du solltest hingehen, denn ansonsten wirst du dein Leben lang auf der Flucht sein müssen und irgendwann bekommen sie die meisten.
Es bleibt dir nur übrig, weiter alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen oder darauf zu vertrauen, dass neue Beweise auftauchen, die für deine Unschuld sprechen.
Es müssen keine Beweise für seine Unschuld auftauchen… In Deutschland gilt „im Zweifel für den Angeklagten“ und der Grundsatz „Jeder ist unschuldig bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird“. Was er hier machen kann, ist in einer höheren Instanz Revision einzulegen oder evtl. sogar das Gericht wegen Fahrlässigkeit und/oder Prozessfehlern zu verklagen.
wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist, ist er verurteilt, weil es nach Auffassung der Richter genügend beweise für seine Schuld gab. Dann können nur noch entlastende Beweise helfen, wie es sich schon in anderen fällen gezeigt hat.
Es kommt darauf an, was ich kurzfristig noch vor habe.
Denn selbst wenn ich die Haftstrafe nicht antrete, ändert dies nichts an meiner Verurteilung oder dem Strafmaß. Daher würde ich die Dinge erledigen, die wichtig sind und danach die Strafe antreten.
Die Strafe antreten :D Die STRAFE dafür das man nichts getan hat haha
Ja, denn schließlich gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Das bedeutet ja auch, dass man die Gelegenheit (Rechtsweg) hatte, der Anklage zu widersprechen und die Argumente/Beweise zu widerlegen oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Und wenn das nicht gelingt, gewinnt man nichts, wenn man sich dauerhaft der Strafe entzieht, sondern verlängert nur das Unvermeintliche.
Verstehe nicht ganz, wer wird schon unschuldig zu einer Haftstrafe verurteilt, meist werden leichte vergehen doch auf Bewährung ausgesetzt
Besser 3 Jahre unschuldig absitzen als ein Leben, bzw min 10 Jahre bist die Strafe verjähr ist, auf der Flucht.
Das sieht in der Realität anders aus. Manchmal reichen Indizien für eine Verurteilung aus.