Unterliegt die Polizei eigentlich dem Datenschutz?!

Ja 79%
Nein 21%

14 Stimmen

6 Antworten

Ja

Offiziell Ja, inoffiziell eher Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

Die DSGVO ist nur im Bereich der Gefahrenabwehr anwendbar, allerdings mit der Besonderheit, dass es einige besondere Rechtsgrundlagen für eine Datenverarbeitung in den Polizeigesetzen gibt. Das heißt, dass Datenschutz im Allgemeinen so wie auch überall sonst gilt.

Darüber hinaus, insb. im Bereich der Strafverfolgung kommt die JI-Richtlinie zur Anwendung, diese wird insbesondere durch die StPO und das BDSG umgesetzt, auch mit besonderen Rechtsgrundlagen. Das heißt, dass Datenschutz hier nur in einem eingeschränkten Maße zum Tragen kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 6. Semester (Schwerpunkt öffentliches Recht)
Ja

Offiziell Ja wird sich aber selten daran gehalten

Es war bereits Ende des vorigen Jahrtausends laut geworden, daß z. B. Einwohnermeldeämter Daten bei Adreßhändlern versilbern ...

Ja

Ja.

Datenschutz = Täternutz